Kostenerstattung bei gewonnenem Verfahren

Hallo Experte,

nähme man mal an, man hätte ein jahrelanges Verfahren (Zivilprozeß)gewonnen :wink:. Welche Kosten könnte dann der Gewinner erstattet bekommen?

LG,
Karin

Wenn das Verfahren „gewonnen“ wurde stellt normaler Weise
der eigene Anwalt einen Antrag auf :
Kostenfestsetzungsbeschluss beim Gericht.

Darin steht bis auf hinterm Komma,
was Verlierer zu zahlen hat.

Es gibt einige dusselige Anwälte, die das nicht machen,
sondern ihre eigenen Mandanten ausnehmen.

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Die, die das Gericht auf Antrag des Gewinners festsetzt!

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Es gibt einige dusselige Anwälte, die das nicht machen,
sondern ihre eigenen Mandanten ausnehmen.

Hallo,

naja, kann man das immer so einfach festmachen? Also, wenn es nun
ein fünf Jahre dauerndes Verfahren war und erst vor dem OLG mit einem
neuen Anwalt gewonnen wurde, kennt er dann wirklich alle Ansprüche?
Ich dachte ja auch nicht an die Kosten, die per Rechnung vom Anwalt oder dem Gericht gefordert wurden, sonden z.B. Fahrtkosten zu Ortsterminen wegen geforderter Anwesenheit bei einer Beweissicherung, Fahrtkosten zu Gerichtsterminen und so etwas.

Kann man solche Kosten zurückfordern?

LG, Karin

Es gibt einige dusselige Anwälte, die das nicht machen,
sondern ihre eigenen Mandanten ausnehmen.

Nein. Das ist falsch. Selbstverständlich stellt man zunächst eine Rechnung an den eigenen Mandanten und betreibt parallel das Kostenfestsetzungsverfahren für den Ausgleichsanspruch des Mandanten gegen die Gegenseite. Das ist hat nichts mit „Dusseligkeit“ oder "Ausnehmen"zu tun, sondern mit dem Vollstreckungsrisiko des Kostenausgleichsanspruchs und damit, dass ein Kostenfest-setzungsverfahren bei einigen Gerichten, selbst wenn es keinen Kostenstreit gibt, bis zu sechs Monate dauern kann. Man kann wohl kaum beim besten Willen nicht erwarten, daß man nachdem man meist eh schon jahrelang das Vorleistungsrisiko gegenüber den Mandanten übernommen hat(sprich die Gefahr, das man letztlich umsonst arbeitet), den Prozeß gewonnen auch noch das Vollstreckungsrisiko gegenüber der unterlegenen gegnerischen Partei übernimmt, deren Zahlungswilligkeit verständlicherweise immer gering ist. Da hört´s beim besten Willen einfach irgendwo auf.

mfg astrachan