Hallo,
folgender Fall:
der Ehemann (unter 50) ist gesetzlich versichert und unfruchtbar (nicht sterilisiert).
Die Ehefrau ist gesund (unter 40) und privat versichert.
Beide wollen eine künstliche Befruchtung mit ICSI durchführen.
Nun sagt die Private Krankenkasse der Frau, nach dem Verursacherprinzip werden ihr keine Kosten erstattet.
Die GKV des Mannes sagt, sie würde nur die Kosten der Behandlung des Mannes tragen und die extrakorporellen Kosten (natürlich je nur 50%).
Nun habe ich gelesen, dass es ein Urteil des BSG gibt (03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R u. 22/00 R), in welchem die GKV zur Leistung auch für die nicht bei ihr, privat versicherte Ehefrau verpflichtet ist, damit der Absicht des § 27a SGB V genüge getan wird.
Kann mir da mal jemand sagen, wie da die aktuelle Rechtslage ist?
Es gibt ja auch andere Urteile, die diese Rechtsauffassung nicht teilen (SG Mannheim, v. 16.4.2003, Az. S 8 KR 2566/02).
Danke,
Gruß franc