Kostenerstattung bei unberechtigter Mahnung

Sachverhalt:
Ein Buerger zahlt an eine Gemeinde alle Kindergartenbeitraege puenktlich per Dauerauftrag.

Nun mahnt die Gemeinde den Buerger an, obwohl alle Zahlungen puenktlich vorgenommen wurden und droht bereits in der ersten Mahnung mit dem Gerichtsvollzieher.

Der Buerger prueft seine Unterlagen und stellt fest: Alles puenktlich ueberwiesen worden. Daraufhin ruft der Buerger die Gemeinde an und erkundigt sich, ob es sich moeglicherweise um ein Irrtum bei der Gemeinde handeln koennte. Die Gemeinde ist sich ganz sicher, dass der Fehler unmoeglich bei der Gemeinde liegen wuerde.

Der Buerger geht daraufhin zu seiner Bank und laesst sich einen lueckenlosen Zahlungsnachweis erstellen, wofuer er 12,- EUR Gebuehren an seine Hausbank entrichten muss.

Der Buerger teilt der Gemeinde mit, dass alle Zahlungen puenktlich vorgenommen wurden und dieses mit der Aufstellung von der Bank belegt wird. Der Buerger stellt der Gemeinde eine Rechnung aus, da dieser selbststaendig ist und durch die Bearbeitung einen Verdienstausfall erlitten hat:

1,5 Std. Verdienstausfall Recherche/Zusammenstellung = 90,- EUR
Kosten einer Hausbank fuer Aufstellung eines Nachweises = 12,- EUR
Telefon-/Portokosten… = 5,- EUR

Der Buerger bittet die Gemeinde um Zahlung der gestellten Rechnung und droht an, die Rechnung mit der Kindergartengebuehr zu verrechnen, sollte die Rechnung nicht beglichen werden. Die Gemeinde nimmt keine Stellung zu dem Sachverhalt und teilt auch nicht mit das es sich um ein Irrtum bei der Gemeinde handelt.

Der Buerger verrechnet die Rechnung mit der faelligen Kindergartengebuehr nach ca. 3 Monaten.

Gemeinde reagiert nach 1 Monat (also insgesamt nach 4 Monaten) und teilt mit, dass die Kosten nicht uebernommen werden und die einbehalten Betraege (die der Rechnung) sofort beglichen werden muessen, sonst wuerde das foermliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

Frage:
Muss die Gemeinde fuer die gesamten Kosten (oder einen Teil) aufkommen?

Leider nicht

Denn die Kosten hat man sich selber gemacht, Einklagen kann man die nicht.

Bei ausreichender Sorgfalt hätte man die Unterlagen griffbereit und kostenlos gehabt.

Wolfgang