Hallo!
Kurze Frage: Wenn man als Azubi für 5 Tage in einem Krankenhaus liegt und am Ende 50 Euro dafür zahlen muss, kann man dieses Geld erstattet bekommen? Einweisungs- und Entlassungspapiere liegen vor. Und, wie schnell verjährt dieser Anspruch?
Danke!!
Thomas
Hallo
Hallo!
Kurze Frage: Wenn man als Azubi für 5 Tage in einem
Krankenhaus liegt und am Ende 50 Euro dafür zahlen muss, kann
man dieses Geld erstattet bekommen? Einweisungs- und
Entlassungspapiere liegen vor. Und, wie schnell verjährt
dieser Anspruch?
M.W. nein, für 50€s im KKH ist doch billig, sei froh , dass du die Zeit nicht voll bezahlen musstest. Saturnwerbung lässt wohl grüssen:wink:,
Fahr deine Handykosten mal ne Zeit runter, dann passt´s scho 
Danke!!
Thomas
LG
Mikesch
M.W. nein, für 50€s im KKH ist doch billig, sei froh ,
dass du die Zeit nicht voll bezahlen musstest. Saturnwerbung
lässt wohl grüssen:wink:,
Fahr deine Handykosten mal ne Zeit runter, dann passt´s scho

Pff… derzeit verbrate ich nicht mal meine 5 Euro Mindestumsatz! 
Na gut. Ich bin nur seit gestern das erste Mal in meinem Leben auf meinem Giro ins Minus gerutscht, und sucher nun halt nach Möglichkeiten wieder etwas reinzuspülen. Und da kommt eben der bekannte „Kleinvieh“-Spruch zur Geltung.
Aber danke!
thomas
Pff… derzeit verbrate ich nicht mal meine 5 Euro
Mindestumsatz! 
Na gut. Ich bin nur seit gestern das erste Mal in meinem Leben
auf meinem Giro ins Minus gerutscht,
das wird sicherlich net das letztemal im Leben gewesen sein
LG
Mikesch
Hallo Thomas,
wenn Du im Jahr mehr als 2.500€ Brutto verdienst, wird’s wohl nix wiedergeben. Bis zu 2% deines Einkommens werden als Zuzahlunge fällig. Liegst du darüber (also hast du bereits mehr als 2% gezahlt) kannst Du dich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Ansonsten: nix zu machen.
Frank Wilke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]