Kostenerstattung für Inkontinenzhilfsmittel durch AOK

Hallo,

meine Frau benötigt die Hilfsmittel wegen Demenz, sind auch ärtzlich verordnet. Die AOK hat mit diversen Lieferanten einen Vertrag abgeschlossen. Danach erstattet sie eine Pauschale von 29 € pro Monat. Diese reicht für die gewünschte Qualität nicht aus - ich muß also zuzahlen. Über das Internet finde ich preisgünsterige Lieferanten. Diese können aber mit der AOK nicht abrechnen. Folglich muß ich dort selbst bezahlen. Auf eine Telefonanfrage bei der AOK bekam ich die Antwort, dann könne ich die Kostenerstattung nicht erhalten - nur über die Vertragspartner.
Frage: Kann das rechtlich korrekt sein? Habe man nicht das Recht, diese medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf dem freien Markt zu beschaffen und erstattet zu bekommen - abzüglich Selbstbeteitligung?

Gruß
Otto

Hallo,

grundsätzlich darf die gesetzliche Krankenkasse Leistungen nur über Vertragspartner abgeben. Ein Blutdruckmessgerät z.B. beim Discounter zu kaufen und sich dann die Kosten erstatten zu lassen, ist nicht möglich.

Was kann man tun?

  • Sich bei einer größeren Apotheke, die auch Inkontinenzhilfsmittel anbieten, beraten lassen.

  • Kontakt mit dem Lieferanten der Krankenkasse aufnehmen und eine geringere Differenzzahlung für eine bessere Qualität aushandeln.

  • eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt geben lassen (kann ggf. ein Honorar kosten) und mit einem Brief bei der Krankenkasse einreichen

  • wenn das alles nicht funktioniert, ggf. den Patienbeauftragten der Bundesregierung kontaktieren.
    http://www.patientenbeauftragter.de/

Gruß
RHW