Hallo,
meine Frau benötigt die Hilfsmittel wegen Demenz, sind auch ärtzlich verordnet. Die AOK hat mit diversen Lieferanten einen Vertrag abgeschlossen. Danach erstattet sie eine Pauschale von 29 € pro Monat. Diese reicht für die gewünschte Qualität nicht aus - ich muß also zuzahlen. Über das Internet finde ich preisgünsterige Lieferanten. Diese können aber mit der AOK nicht abrechnen. Folglich muß ich dort selbst bezahlen. Auf eine Telefonanfrage bei der AOK bekam ich die Antwort, dann könne ich die Kostenerstattung nicht erhalten - nur über die Vertragspartner.
Frage: Kann das rechtlich korrekt sein? Habe man nicht das Recht, diese medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf dem freien Markt zu beschaffen und erstattet zu bekommen - abzüglich Selbstbeteitligung?
Gruß
Otto