Liebe www-Gemeinde!
Mal angenommen: Herr Mayer hat vor dem Arbeitsgericht ohne RA geklagt bei einem Streitwert von ca. 150 Euro.
Nun hat er eine Ladung zur Güteverhandlung erhalten. Aufgrund des Gerichtsstandes muss er jedoch insgesamt ca. 600 km fahren.
Wie kann er als Kläger diese Kosten geltend machen?
Danke im Voraus!
Liebe www-Gemeinde!
Mal angenommen: Herr Mayer hat vor dem Arbeitsgericht ohne RA
geklagt bei einem Streitwert von ca. 150 Euro.
Nun hat er eine Ladung zur Güteverhandlung erhalten. Aufgrund
des Gerichtsstandes muss er jedoch insgesamt ca. 600 km
fahren.
Wie kann er als Kläger diese Kosten geltend machen?
Hi,
sämtliche Kosten bis zur 1. Instanz tragen die Parteien selbst! Also Gütetermin und 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht. Dazu gehört auch die Anreise. Hier wäre zu überlegen, ob sich eine so weite Fahrt für 150,- lohnt.
Gruss Daniel