Kostenerstattung Krankenkasse teilstationair

Hallo liebe Leute,
Ich müsste wegen einer teilstationaire Untersuchung für 4 Nächte in einem Hotel übernachten (die Entfernung nach Hause war zu weit: 450 km).
Die Krankenkasse hat mir nur 3 Nächte bezahlt, weil die Untersuchung nur an 3 Tagen stattfand. Weil ich es mir gesundheitlich nicht zumuten konnte, konnte ich am 3. Tag nicht anschließend noch die Reise nach Hause angehen, und musste deshalb 1 Tag nach der Untersuchung abreisen (also deshalb die 4. Übernachtung).

Weiterhin hat die Krankenkasse mir nur 25€ pro Nacht erstattet (Zimmer kostete 78€ pro Nacht, Durchschnittspreis der Zimmer in der Stadt).

Ich bin enttäuscht…ich bleibe auf hohen Kosten sitzen. Handelt die Krankenkasse so richtig?

Danke für eure Rückantwort!

Hallo,

das Gesetz spricht von der Kostenübernahme der „erforderlichen“ Übernachtungskosten. Die Sozialleistungsträger gehen dabei von den entsprechenden Sätzen des Bundesreisekostengesetzes aus. Auch dort ist von Erstattung der „notwendigen Übernachtungskosten“ die Rede.
http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__7.html

Gibt es keine billigere Unterbringung, dann sollte man auf der Erstattung der tatsächlichen Kosten bestehen und ggfls. Widespruch einlegen.

Gruß Woko

Hallo Woko,

vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!
Ich werde also Widerspruch einlegen!

Sonnige Grüße von eine Sonneblume