Hallo,
der Arbeitgeber hat schriftlich zugesagt, dass er Kosten bis 10.000,00€ für eine Weiterbildung zum MBA an dem Mitarbeiter erstattet bzw. übernimmt. Jedes Semester kostet 2.190,00€. Die Rechnung wird vom Arbeitnehmer in Vorleistung bezahlt, da der Arbeitgeber nicht immer pünktlich bezahlt. Bisher wurden für das 1. und 2. Semester die Kosten als Einmalzahlung über die Entgeltabrechnung erstattet. Nun bei der Erstattung des 3. Semesters sagt der Arbeitgeber, wären die 10.000,00€ bereits voll erreicht, da auch der Arbeitgeberanteil SV und die Werte der Netto-Brutto Hochrechnung in der Entgeltabrechnung berücksichtigt würden. Und somit mit in den Rahmen der 10.000,00€ zählen würden.
Ist dies rechtens? Meiner Meinung nach, darf der Arbeitgeber nur die 2.190,00€ pro Semester als Kostenerstattung ansehen, oder wie ist es richtig?