der Arbeitgeber hat schriftlich zugesagt, dass er Kosten bis 10.000,00€ für eine Weiterbildung zum MBA an dem Mitarbeiter erstattet bzw. übernimmt. Jedes Semester kostet 2.190,00€. Die Rechnung wird vom Arbeitnehmer in Vorleistung bezahlt, da der Arbeitgeber nicht immer pünktlich bezahlt. Bisher wurden für das 1. und 2. Semester die Kosten als Einmalzahlung über die Entgeltabrechnung erstattet. Nun bei der Erstattung des 3. Semesters sagt der Arbeitgeber, wären die 10.000,00€ bereits voll erreicht, da auch der Arbeitgeberanteil SV und die Werte der Netto-Brutto Hochrechnung in der Entgeltabrechnung berücksichtigt würden. Und somit mit in den Rahmen der 10.000,00€ zählen würden.
Ist dies rechtens? Meiner Meinung nach, darf der Arbeitgeber nur die 2.190,00€ pro Semester als Kostenerstattung ansehen, oder wie ist es richtig?
hier wäre der Text der schriftlichen Vereinbarung wichtig. Durch die Abrechnung als Einmalzahlung ist lohntechnisch nichts zu beanstanden, alles weitere wären juristische Aspekte, die ich jedoch nicht beurteilen kann.
das hängt davon ab, was in der Vereinbarung drin steht.
Wenn nichts genau definiert wurde, dann verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von exakt 10.000 Euro. Das beinhaltet alle ihm entstehenden Kosten. Das Ganze über den Lohn laufen zu lassen ist eine denkbar ungünstige Variante, da hier in jedem Fall die SV-Beiträge sowie Steuern anfallen. Da haben weder Sie noch Ihr AG was davon. Wäre das direkt bezahlt worden, wären diese Kosten nicht angefallen.
Momentan lacht nur der Staat.