Kostenerstattung nach Unfall

Hallo,

dem geparkten Servicefahrzeug einer Firma wird ein Spiegel abgefahren.

Die Inhaber der Firma fährt zur Werkstatt, damit diese den Schaden ansehen und Ersatzteile bestellen kann.

Zwei Tage später räumt ein Mitarbeiter wichtiges Werkzeug aus dem Fahrzeug, welches nur einmal in der Firma vorhanden ist, damit man im Notfall während der Reparatur dieses verfügbar hat. Aufwand ca. 0,5h.
Am nächsten Tag fahren Inhaber und Mitarbeiter das Fahrzeug zur Werkstatt, am Nachmittag holen beide es wieder ab und das Werkzeug wird wieder eingeräumt, der Mitarbeiter der Firma hat dafür insgesamt 0,75h benötigt.

Nun fragt sich der Inhaber der Firma, warum ER eigentlich 1,25h Lohn- und Lohnnebenkosten übernehmen soll.

Müsste da nicht die Versicherung des Verursachers zahlen?
Oder kann man zumindest für den Werkstattaufenthalt von 8h einen Nutzungsausfall bekommen?

Man kann Beides verlangen, notfalls, solllte sich die generische Versicherung querstellen, mit Hilfe eines Anwaltes.
https://www.123recht.de/ratgeber/verkehrsrecht/Autounfaelle-Ein-Leitfaden-fuer-Geschaedigte-Ansprueche-an-die-gegnerische-Versicherung-__a319__p6.html ramses90