Hallo,
folgender fiktiver Fall
eine Person A hat eine Rechtschutzversicherung mit SB abgheschlossen. Aufgrund eines Problems mit einem Vertragspartner B muss A die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und natürlich auch die SB bezahlen. Es stellt sich nun heraus, dass A Recht hatte und mit Hilfe der Anwälte der Rechtsschutzversicherung seine Forderungen durchsetzen konnte.
Besteht für A die Möglichkeit, die gezahlte SB bei B wiederzuholen?
Schließlich war B Ursache dafür, dass A diese Kosten entstanden sind.
Wie verhält sich das nun wenn A kein Kaufmann ist. Kann/Darf/Muss er hierfür eine Rechnung stellen?
Wie verhält sich das dann widerrum bei einer Steuererklärung? Wären diese „Einnahmen“ anzugeben?
Kann A auf Auszahlung des Betrages bestehen, oder kann B dies mit laufenden Leistungen verrechnen??
Vielen Dank für eure antworten
MfG
Stefan
