Kostenerstattung Rechtsschutzversicherung

Hallo,

folgender fiktiver Fall

eine Person A hat eine Rechtschutzversicherung mit SB abgheschlossen. Aufgrund eines Problems mit einem Vertragspartner B muss A die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und natürlich auch die SB bezahlen. Es stellt sich nun heraus, dass A Recht hatte und mit Hilfe der Anwälte der Rechtsschutzversicherung seine Forderungen durchsetzen konnte.

Besteht für A die Möglichkeit, die gezahlte SB bei B wiederzuholen?
Schließlich war B Ursache dafür, dass A diese Kosten entstanden sind.

Wie verhält sich das nun wenn A kein Kaufmann ist. Kann/Darf/Muss er hierfür eine Rechnung stellen?

Wie verhält sich das dann widerrum bei einer Steuererklärung? Wären diese „Einnahmen“ anzugeben?

Kann A auf Auszahlung des Betrages bestehen, oder kann B dies mit laufenden Leistungen verrechnen??

Vielen Dank für eure antworten

MfG
Stefan

H!

Besteht für A die Möglichkeit, die gezahlte SB bei B
wiederzuholen?

NK! Hätte A einen eigenen RA beauftragrt und sich nicht die RAe der RSV aufschwatzen lassen, hätte dieser längst einen KFA gestellt und einen KFB erwirkt. Das machen RSV-AWe aber auch, da muss man die mal fragen, wie die das so machen.

PS: Sch.-Abk.en! Ich has. d.!

das waren mir jetzt aber zuviele Abkürzungen :smile:

Nur zur sicherheit
KFA = Kostenfestsetzungsantrag?

und wie verhält sich das nun in Bezug auf Steuererklärung / Rechnungsstellung? Kann A eine Rechnung stellen? Sind diese „Einnahmen“ zu versteuern?