Kostenerstattung Scmerzen, Zeit bei Unfall

Person x hatte einen unverschuldeten Autounfall und ein Schleudertrauma erlitten.Person x war 1 Woche krankgeschrieben und hatte direkt anschließend 2 Wochen Urlaub.

Wer ersetzt die Unannehmlichkeiten, die durch den Unfall entstanden sind , wie z.B.

  • mehrere Telefonate, Formalitäten bezügl. des Unfalls während Urlaub
  • mehrere Arztbesuche mit mehrstündiger Wartezeit während des Urlaubs
  • der gebuchten Sporturlaub , konntenur eingeschränkt genutzt werden, d.h. aufgrund des Schleudertraumas war kein Sport, wie Schwimmen, Tennis, Badminton etc. möglich.

Außerdem leidet person x unter täglichen Kopfschmerzen, Nackenschmerzen und Klopfgeräuschen im Kopf. Gemäß Aussage des Arztes kann der Heilungsprozess ggf. bis zu einem halben Jahr dauern.
Es wurden Krankengymnastik /Massagen verschrieben, die wiederum viel Zeit kosten.

Können diese Kosten / Zeitkosten etc. geltend gemacht werden, ggf. in welcher Höhe?

Wer ersetzt die Unannehmlichkeiten, die durch den Unfall
entstanden sind…

  1. Der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeuges
  2. Der Halter des unfallverursachenden Fahrzeuges
  3. Die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeuges

Such Dir einen oder mehreren davon aus.

Können diese Kosten / Zeitkosten etc. geltend gemacht werden,

Ja, können sie. Da Du mehrmals Zeitkosten erwähnst und den Begriff unterschiedlich verwendest, kann ich dazu nichts genaues sagen. Aber in der Regel wird das im Rahmen der

  1. Unkostenpauschale
  2. Schmerzensgeld
  3. Schadenersatz

abgegolten.

ggf. in welcher Höhe?

Da hier ja eigentlich nur allgemeine Rechtsfragen diskutiert werden, geht es wohl zu weit, einen bestimmten Schadenersatz/Schmerzensgeldbetrag zu benennen. Außerdem ist dies von den Umständen des Einzelfalls. In der Regel werden dazu umfangreiche Sachverständigengutachten erstellt und diese dann entsprechend gewürdigt. Das kann im Einzelfall sehr umfangreich sein.

Ich würde in einem solchen Fall immer zum Anwalt gehen. Der kümmert sich dann um alle Ansprüche - oder hast Du schon daran gedacht, den Haushaltsführungsschaden in diesem Fall zu berücksichtigen. Da die Gegenseite schuld war, bezahlt natürlich die den Anwalt.

Hallo…danke für die Antwort.

Ich wollte wissen, ob solche Erstattungen möglich sind - der RA kommt „anscheinend“ nicht von alleine drauf ; )