Kostenerstattung von ungebrauchten Medikamenten

Hi,
das ist schon ziemlich dreist vom Arzt. Ich kann hier jedoch nur wieder auf mein Beispiel hinweisen. Zwischen Arzt und Handwerker zu Hause gibt es rein rechtlich keinen Unterschied, wenn man eine private Leistung in Anspruch nimmt. Ansonsten gilt das Vertragsrecht der Krankenkasse. Nur für Leistungen die erbracht wurden und für Materialien die verwendet wurden, würde ich bezahlen. Das es sich um eine Arztpraxis handelt, macht keinen Unterschied. Auch ein Arzt ist nur ein Kaufmann. Die vertragsrechtliche Basis ist die gleiche wie bei jedem anderen Geschäftsvorfall. Falls Du natürlich einen entsprechenden Vertrag beim Arzt unterschrieben hast, dass die Gesamtkosten für die anfallenden Arzneimittel von Dir zu tragen sind, egal ob sie genutzt werden, hast du selbst vor Gericht keine Chance. Ansonsten ist das Recht auf deiner Seite. Schwer wird es aber dann, wenn Du schon bezahlt hast. Da musst Du schon sehr hartnäckig sein, wenn er das wieder zurückzahlen soll. Da lässt er auch eine Klage locker auf sich zukommen und geht davon aus, dass er den längeren Atem hat.
Falls noch nicht bezahlt: soll er doch eine Rechnung schicken… eine Rechnung für Materialien, die von ihm (!) entsorgt wurden? Also für was bezahlen, was man nicht bekommen oder in Anspruch genommen hat! Das würde selbst einem Rechtsstreit nicht standhalten. Dann also hartnäckig sein und nicht bezahlen.
Aber noch mal der Hinweis: Die Ärzte lassen sich heutzutage alles im Vorfeld unterschreiben. Wenn du die Kostenzusage selbst gegeben hast (Kleingedrucktes) ist es ein Vertrag auf Gegenseitigkeit und Du kannst nicht mehr auf allgemeines Verkaufsrecht pochen.
Ist dann auch noch die Frage, ob die Nerven hast, hartnäckig zu bleiben. Ich würde, wenn ich schon bezahlt hätte, schriftlich die Medikamente einfordern für die bezahlt wurde. So einfach kann es sich der Arzt nicht machen. Leider lassen es aber viel zu viele Patienten mit sich machen und denken an den „Herrgott in Weiß“, der wird schon alles richtig machen.
Gruß
triceratops

Hallo,

das finde ich schon etwas happig. Denen hätte ich meine Meinung gesagt (eher, als einen Fremdem um seine Meinung zu fragen. Das sehe ich schon als eine Art „Revanchefoul“. Aber nun ja, jetzt ist es schon passiert. Es lohnt sich nicht, Rechtsmittel dagegen einzulegen, finde ich.

Dann hat sich das Thema leider in Luft aufgelöst.

M.Rischer
www.pkv-netz.com

Hey Triceratops!

Danke für deine Hilfestellung und Ermutigung. Ich hab die Medikamente leider schon bezahlt. Ich möchte, wie du vorgeschlagen hast, die Medikamente schriftlich einfordern. Aber wie sollte dieses Brief aussehen? Gibt es irgendeine Vorlage dafür? Ich kenne mich mit sowas nicht aus, aber möchte es unbedingt machen.

Danke dir nochmal!

Gruss

D

Hi D,
Vorlagen wird es dafür sicher nicht geben. Also einfach frei von der Leber weg formulieren. Du kannst im Ergebnis ja eh nur gewinnen.
Gruß
triceratos

Sorry bin ich überfragt

Sehr geehrte Experten,

Ich habe vor einigen Monaten eine Infusionsbehandlung gegen
Lagerungsschwindel angefangen. Der Arzt hat mir gesagt, dass
es um 10 Sitzungen gehen sollte und hat mir die nötigen
Medikamenten dafür kaufen lassen.

Nach der 3. Sitzung habe ich die Behandlung unterbrochen, weil
ich von der Infusionsbehandlung Blutdruckprobleme bekommen
habe. Jetzt hat mir die Versicherung nur die Medikamenten
erstattet, die tatsächlich benutzt wurden; die die ich nicht
mehr verbraucht habe liegen vielleicht jetzt noch beim
Arztpraxis.

Habe ich irgendeine Möglichkeit, den Betrag für die
unverbrauchten Medikamenten von irgendjemandem noch erstattet
zu bekommen?

Vielen Dank

D