Hallo an Alle,
ich habe folgende(s)Frage/Problem:
In meiner Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter ordnungsgemäß die Kosten für den Winterdienst aufgeführt. Dies geschah geteilt nach den Monaten Januar-März und Oktober bis Dezember. Laut einer in der Betriebskostenabrechnung nebenstehenden Erklärung musste der Vermieter für die Monate Oktober-Dezember einen neuen Winterdienst beauftragen, da der Alte (Januar-März) nur mangelhaft seiner Aufgabe nachgekommen sei. Der neue Winterdienst ist aber mal eben 2,5 fach so teurer wie der alte Winterdienst.
Ist diese Preissteigerung zulässig? Wenn ja (oder nein), welche Gesetze regeln das? Gibt es Gerichtsurteile zu solch einem Fall?
Ich habe vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung keinerlei Informationen über den Wechsel des Winterdienstes inkl. dieser Kostenexplosion erhalten, sonst hätte ich sicher dem Vermieter schon vorher angeschrieben.