Hallo und danke, dass ihr euch kurz Zeit für meine Frage nehmt.
Angenommen der Auftragsgeber bringt einen PC/LAPTOP zu einer PC Reperatur und mach einen Preis aus. (z.B. 100 € Kostenvoranschlag)
Ok (1.) jetzt merkt der „PC-Mensch“ während der Reperatur das er die Festplatte ersetzen muss und macht das ohne Zustimmung des Auftragsgeber! Darf er dann die Rechnung erhöhen ?
Und 2.Frage wenn der PC-Mensch z.B. anruft und nur einen Verwandten des Auftragsgeber sprich, dieser der erweiterten Reperatur zustimmt (ohne Preise zu nennen). Ist das Rechtens ? Der Verwandte ist schließlich nicht Aufragsgeber ! Und da kein Preis besprochen wurde auch nicht so ganz in Ordnung oder da der PC-Mensch nun Utopische Summen verlangen könnte ?
Ich würde jetzt schätzen, dass der Auftragsgeber nur die vereinbarte Summe, wie im Beispiel ausgewählt, 100 € bezahlen muss.
Ich würde mich sehr freund wenn ihr mir für dieses Fallbeispiel richtige Antworten geben könntet.
angenommen, man vereinbart eine PC-Reparatur und macht einen Preis aus. Weiterhin angenommen, daß der Kunde seinen PC möglichst schnell wieder benutzen will, aber leider nicht erreichbar ist, wenn es darum geht, eine zusätzliche Maßnahme abzusprechen. Was würde man als Kunde wollen:
a) Daß man später im Laden steht und gesagt bekommt, man sei leider nicht zu erreichen gewesen und deswegen würde der PC erst nach dem Wochenende fertig.
b) Daß der PC rechtzeitig fertig ist, die Sache aber leider mehr gekostet hat, weil ein Bauteil ausgetauscht werden mußte, was aber so oder so gemacht werden mußte, weil die Kiste sonst nicht mehr läuft und man davon ausging, daß das so OK ist, zumal ein Mitbewohner sein Einverständnis erklärt hat.
Kurz: natürlich kann man verlangen, daß die FP wieder ausgebaut wird und man nicht mehr bezahlen muß, als vereinbart wurde, schließlich war das Gegenstand des Vertrages.
Aber: man kann sich auch anstellen. PC ohne FP ist irgendwie ziemlich dämlich und daß der PC-Mensch Kundenorientierung gezeigt hat, sollte man lieber anerkennen als einen Sturm im Wasserglas heraufzubeschwören.
Danke und ja das leuchtet ein !
Aber engenommen Auftraggerber hat kein Zeitdruck.
Und er soll nun 200€ + Material (na was zahlt man heute, 50€ für ne FP) für die Reperatur zahlen.
Dann würde doch jeder darauf bauen das er seine Kunden nicht erreicht damit er ordentlich was drauflegen kann. Rechtlich gesehen muss es doch immer ein Einverständnis des Auftragsgebers geben, oder nicht ?
Bei den Beispielkosten wäre ja schon ein neuer Rechner drin für das Geld. Wenn der Auftragsgeber es drauf anlegt, hat er nicht „Recht“ wenn er die Zahlung verweigert? Andere sind vielleicht günstiger…
Dann würde doch jeder darauf bauen das er seine Kunden nicht
erreicht damit er ordentlich was drauflegen kann. Rechtlich
gesehen muss es doch immer ein Einverständnis des
Auftragsgebers geben, oder nicht ?
Wie ich schrieb: rein rechtlich ist die Lage eindeutig. Der Auftrag lautete „reparier das Ding, sofern…“. Aber mit dem gesunden Menschenverstand sieht es nun einmal so aus, daß der PC-Mensch kundenorientiert dachte und das Einverständnis der Mitbewohner als Einverständnis des Auftraggebers deutete, um die Sache zu beschleunigen.
Bei den Beispielkosten wäre ja schon ein neuer Rechner drin
für das Geld. Wenn der Auftragsgeber es drauf anlegt, hat er
nicht „Recht“ wenn er die Zahlung verweigert? Andere sind
vielleicht günstiger…
Wenn andere vielleicht günstiger wären, wäre man besser gleich zu denen gegangen. Außerdem wird es wahrscheinlich nicht viel günstiger, weil mit Sicherheit Arbeitstunden doppelt anfallen (PC auf, PC zu). Aber, wie gesagt: rein rechtlich ist es so wie geschrieben.
Danke und ja das leuchtet ein !
Aber engenommen Auftraggerber hat kein Zeitdruck.
Und er soll nun 200€ + Material (na was zahlt man heute, 50€
für ne FP) für die Reperatur zahlen.
Dann kann der fiktive Endgebraucher sich ja selber sein System installieren, mit Treibern und Gedöns, und die Daten von der defekten Festplatte retten. Dann kann er eine Menge sparen!
Dann würde doch jeder darauf bauen das er seine Kunden nicht
erreicht damit er ordentlich was drauflegen kann. Rechtlich
gesehen muss es doch immer ein Einverständnis des
Auftragsgebers geben, oder nicht ?
Ich glaube, vielmehr hat der Auftraggeber was falsch verstanden. Welcher Kundendienst lässt sich auf eine 100,- EUR Reparatur bei einem Notebook ein? Schon der Austausch der DC-Buchse kostet soviel, oder mehr, weil die oft sehr schwer beschaffbar sind.
Kann es vielleicht sein, dass für die Erstellung des Kostenvoranschlages, also die Fehlersuche, dieser Betrag vereinbart wurde? Das erscheint mir eher nachvollziehbar.
Bei den Beispielkosten wäre ja schon ein neuer Rechner drin
für das Geld. Wenn der Auftragsgeber es drauf anlegt, hat er
nicht „Recht“ wenn er die Zahlung verweigert? Andere sind
vielleicht günstiger…
Man bloß gut, dass ich mit solchen Kunden nichts mehr zu tun habe, bzw. mir die Privatkunden mittlerweile aussuchen kann. Manchen steht die Blödheit zum Glück schon auf die Stirn geschrieben, einigen gelingt es tatsächlich, das für eine Weile zu verbergen
Ja, der fiktive PC-Besitzer ist im Recht. Unbedingt. Ihm mag der Klageweg empfohlen werden. Verlauf und Ausgang bitte hier publizieren!
Und 2.Frage wenn der PC-Mensch z.B. anruft und nur einen
Verwandten des Auftragsgeber sprich, dieser der erweiterten
Reperatur zustimmt (ohne Preise zu nennen). Ist das Rechtens ?
Frage an die anwesenden Juristen: Ist das nicht die gute alte Geschäftsführung ohne Auftrag?
es gibt die wunderbare Möglichkeit, sich zu äußern. Etwa so: „wenn die Reparatur mehr als 100 Euro kostet, rufen Sie mich bitte vorher an“. Der PC-Laden hier vor Ort macht das auch, kein Problem.
Als Werkstatt-Inhaber würdest Du beim nächsten Mal nur noch ein „tut mir leid, wir sind mit Aufträgen ausgelastet“ hören.