Hallo,
nehmen wir die Kosten mal unter die Lupe:
a) „Versicherungsbetrieb“. Sie sind sicherlich unterschiedlich
hoch zwischen den Gesellschaften. Grob rechne ich da immer mit
rund 20-25% Kosten gerechnet. Die fallen immer an, ob bei
einer Lebensversicherung, einem Fonds im Inland oder im
Ausland. Darunter fallen so Dinge wie Verwaltungsgebäude,
nicht zurechenbare Personalkosten, EDV-Kosten etc. Da diese
zwangsweise anfallen, halte ich diese für unkritisch und kann
mit gutem Gewissen weiterleben.
hallo andreas,
kann es sein, dass es für den kunden bessere lösungen gibt? fallen die kosten wirklich bei jedem in dieser höhe an? und ich meine jetzt nicht die englische lv, da dort ja nur anders inverstiert werden darf, die kosten aber auf einem vergleichbaren niveau liegen. kannst du das wirklich als unkritisch betrachten? ein beispiel: 150€ monatlich bei einer lv über 30 jahre, dann kasiert die versicherung ca. 300.000€, der kunde bekommt 125.000€ davon ab. wegen der unkritischen 20-25% kosten…
b) „Risikokosten“. Was genau meinst du eigentlich damit. Ich
verstehe mal darunter die Kosten, die das versicherte Risiko
mit sich bringt. Das ist das eigentliche Leistungsversprechen
der Versicherung und fällt zwangsweise an. Also auch hier
keine Belastung meines Gewissens.
genau das meine ich, den todesfallschutz. warum ist der bei ein und der selben gesellschaft im risikoleben-tarif günstiger als im kapitalleben-tarif? ist doch das gleiche risiko…
c) „Investmentkosten“. Wo Erträge aus Kapitalanlagen generiert
werden, gibt es auch Aufwendungen, z.B. Abschreibungen darauf.
Die sollten allerdings in aller Regel deutlich geringer als
die Erträge sein. Ist also auch zwangsweise und belastet mein
Gewissen wieder nicht.
wer kennt diese kosten, die das investment verursacht. schon mal einen ofiziellen fonds-prospekt gelesen (zum beispiel)? welcher kunde tut das, wenn er eine fondsgebundene leben abschliesst. aber, viel schlimmer, welcher berater zeigt seinem kunden diese kosten. kann es sein, dass es auch hier eine andere lösung geben muss?
d) Beim „Zillmer“ sind wir bei der Kostenverteilung einer
Versicherung über die Laufzeit. Es heißt ja nix anderes, dass
die Abschlußkosten der Versicherung am Anfang einkalkuliert
sind. Das ist eine Frage der Verteilung über die Laufzeit. Es
gibt z.B. auch ungezillmerte Tarife. Also auch diese Kosten
fallen zwangsweise an, da die Personen oder Techniken oder was
auch immer, die beim Abschluß einer Versicherung notwendig
sind, kosten. Wieder keine Belastung meines Gewissens.
warum sagt der bgh dann, dass diese art der kostenumlegung rechtlich zweifelhaft ist? mein gewissen wäre blastet, würde ich dem kunden schwebend unwirksame verträge verkaufen… (siehe bund der versicherten e.v., info-zetung 1/2004 oder beim bgh)
e) „vorläufige Kostenbelastung bei Vertagsabschluß“. Was
meinst du damit?
dass jedem versicherungskunden bei vertragunterzeichnung ein fettes minus auf seinem internen konto einegrichtet wird, dass er erst einmal gegen null besparen darf, bevor in seinem kapitalstock (den es ja dann noch nicht geben kann) etwas erwirtschaftet wird. das dauert je nach gesellschaft zwischen einem und drei jahren, bis der kunde mal die kosten abgezahlt hat… dann wird ihm nur noch der o.g. teil vom monatsbeitrag abgezogen.
f) „teurere Fondsanlagen“. Ehrlich gesagt verstehe ich den
Zusammenhang nicht. Falls jemand direkt an der Entwicklung der
Kapitalmärkte teilhaben will und Chancen und Risiken abwägt,
kann er eine Fonds-Police abschließen. Ansonsten macht die
Kapitalanlage die Gesellschaft und du bist bei klassischen LV
oder Rententarifen.
ich meine das in dem zusammenhang der fondgebundenen lebensversicherung. der marktführer (a&m) hat laut ifa-institut ulm eine renditeerwartung von 2,2%, sollte der fonds nach kosten 6% erwirtschaften, da die versicherungstechnischen kosten (hier quelle morgan&morgan) vorher ja auch noch anfallen. und das bei einer laufzeit von 30 jahren. prost - mahlzeit. bei der klassischen lv/rv ist die derzeitige garantieverzinsung effektiv unter 1,8% (wieder bei 30 jahren laufzeit), da sie nur auf den sparanteil gilt. wie hoch ist denn dieser sparanteil?
Also Strich drunter: Die Höhe der anfallenden Kosten ist
sicherlich ein Thema wo es sich auch lohnt zu vergleichen. Die
Tatsache, dass es diese Kosten gibt belastet mein Gewissen
überhaupt nicht. Du könntest z.B. alle diese Kosten auch bei
einem Autobauer finden.
die tatsache, dass es kosten gibt, ist klar und unbestritten. aber wer kann denn wie vergleichen? und das objektiv? oder kennen sie die genauen kostenstrukturen ihrer gesellschaften? teilen sie diese dem kunden auch mit, wenn er nicht danach fragt? keiner arbeitet umsonst, dass ist klar, aber warum ist der kunde bei den versicherungen immer der dumme, oder besser gesagt, der selbstbedienungsladen der gesellschaft? warum verkauft man dem kunden, die gesellschaft verwalte sein vermögen treuhänderisch, was ja nachweislich nicht stimmt? warum dürfen versicherungen die saprbeiträge ihrer kunden in der mittelverwe´ndung bilanzieren? warum unterliegt die fondsgebundene leben nur im versicherungsbereich der stattl. aufsicht, nicht aber der anlagebereich dieser versicherung? fragen über fragen, die mich dazu bewogen haben, so etwas guten gewissens nicht mehr anzubieten… es gibt andere lösungen, nur verdient man halt weniger und hat unter umständen etwas mehr arbeit als vermittler…
Viele Grüße
Andreas, der mit ruhigem Gewissen schlafen wird.
grüsse auch von mir, ich kann auch noch gut schlafen, will nur zum nachdenken anregen… maxxler71
P.S. … achja und bitte ein Gefallen: Versuche es mal mit der
Groß- und Kleinschreibung.
p.s. kann so schneller schreiben, bitte um verzeihung