Hallo.
Angenommen, man bekommt nach einem Verfahren vor dem (Amts-) Gericht eine Kostenfestsetzung, bezahlt die Kosten der Gegenseite nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung an diese und die Anwälte der Gegenseite schicken eine Zahlungsaufforderung sowie eine Kostenrechnung dafür.
Fragen:
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Obwohl es nicht in der Kostenfestsetzung drin stand - sind denn die Kosten automatisch innerhalb von 2 Wochen fällig? Aus welchen §§ folgt dies?
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Falls die Rechnung der Gegenseite für die Zahlungsaufforderung berechtigt ist - ist denn diese Rechnung wie die Kostenfestsetzung sofort vollstreckbar? Aus welchen §§ folgt dies?
(Oder muß die Gegenseite diese Rechnung auch erst einklagen bzw. gerichtlichen Mahnbescheid usw. beantragen?)
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald