Hallo!
Das Gericht hat die Klage eines Eigentümers zu Lasten des
Klägers und voller Kostenauferlegung an den Kläger abgewiesen.
Dazu waren seitens des Verwalters mind. 10 Schriftsätze
notwendig,
Das bedeutet: Das Gericht hat den Beklagten mehr als zehn mal aufgefordert, einen Schriftsatz einzureichen, und es steht sicher fest, dass alle diese Schriftsätze notwendig waren, also auch ein Rechtsanwalt nicht weniger hätte schreiben können.
zusätzlich die Durchführung eines Schriftlichen
Umlaufbeschlusses und die Erscheinung zum Gerichtstermin
erforderlich.
Das heißt: Das Gericht hat das persönliche Erscheinen (aber keine Erscheinung…) ausdrücklich angeordnet.
Wie kann der Verwalter seine Aufwendungen dazu ermitteln?
Gehen wir mal von einem STreitwert von, sagen wir mal, 120 Euro aus.
Ein Rechtsanwalt hätte für das Betreiben des Geschäfts, ob mit einem, zehn oder hundert Schriftsätzen, EUR 32,50 abrechnen dürfen. Für den Termin weitere 30 Euro. Hinzu kommt eine Postpauschale von 13 Euro und die Umsatzsteuer. Da wäre dann in jedem Fall die Obergrenze zu sehen.
Kann er einen Stundensatz von zB 25 EUR zu Grunde legen?
Gehört das, was er in dem Verfahren getan hat, denn nicht zu seiner Arbeit, für die er ohnehin bezahlt wird?
Wie
macht man das, damit es rechtssicher ist?
Mit einem Anwalt…
Muß der Verwalter
eine Kostenfestsetzung bei Gericht beantragen,
Das muss er auf jeden Fall. Im Zivilrecht geschieht nichts ohne Antrag der Parteien.
Vielen Dank um kompetenten Rat
Gut, dass Du’s im Voraus geschrieben hat. Bei vielen Leuten hört es ja mit der Dankbarkeit auf, wenn man nicht das schreibt, was sie sich wünschen.