Kostenfestsetzung

Hi,

folgender Fall, es wird ein Prozess geführt, diesen gewinnt man, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Prozessgegner wurde verurteilt die Prozesskosten zu tragen.

Nun schickt einen der Anwalt das Urteil samt Kostenrechnung zu und teilt mit, daß er Kostenfestsetzung gegen den Prozessgegner beantragt habe, man doch die Rechnung begleichen möge und sich das Geld vom Gegner wiederholen möchte.

Ist das üblich oder liegt es daran, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig ist?

Ich meine mich daran zu erinnern, daß normalerweise die siegende Partei erst dann vom RA in Anspruch genommen wird, wenn der Prozessgegner die Zahlung nicht leistet, bzw. nicht leisten kann.

Gruß
Tina

Hallo!

Ich meine mich daran zu erinnern, daß normalerweise die
siegende Partei erst dann vom RA in Anspruch genommen wird,
wenn der Prozessgegner die Zahlung nicht leistet, bzw. nicht
leisten kann.

Es kommt ein wenig darauf an, wie viele Bentleys der Anwalt schon in der Garage stehen hat und ob er es sich leisten kann, das Risiko seines Auftraggebers, dass beim Verlierer nichts zu holen sein könnte, einfach mal auf seine eigenen Schultern zu nehmen.

Hi,

also ein durchaus übliches Verfahren.

Danke!

Gruß
Tina

Sagen wir mal so: Es erstaunt mich, dass der Rechtsanwalt erst das Ende der ersten Instanz abgewartet hat. Normalerweise wird bereits zu Beginn ein entsprechender „Vorschuss“ verlangt, der sich in der Höhe der letztlich zu erwartenden Gebühren bewegt.

Mag sein, aber vielleicht schätzt ein Anwalt einfach langjährige Kunden, die bisher ihre Rechnungen immer bezahlt haben.

Wobei er eigentlich noch nie einen Vorschuß verlangt hat.

Gruß
Tina

Es ist ja nun auch so: Sobald Berufung eingelegt ist, tun die Leute beim Amtsgericht keinen Handschlag mehr. Die Akte wird ans Landgericht versandt, und der Kostenfestsetzungsantrag liegt beim Amtsgericht rum, bis er zu Staub zerfällt, und man kann nichts dagegen tun. Wenn man dann noch weiß, dass so eine Berufung - wenn keine Komplikationen entstehen - mindestens ein halbes Jahr, locker auch mal zwei, drei Jahre dauert, kann man schon mal zu solchen Verzweiflungstaten greifen und das Geld, das einem zusteht, vom eigenen Mandanten verlangen.

Naja, was können den die Leute beim Amtsgericht tun. Die Akte geht zum Rechtsmittelgericht. Der KfA geht zum Retent. Ohne Hauptakte keine Festsetzung! So einfach ist das.
Die Lösung für den flinken Anwalt: Den KFA einfach flugs einreichen mit der Bitte um Bearbeitung noch bevor die Akte zum Rechtsmittelgericht abgegeben wird. Meistens lassen sich die Anwälte mit der Berufungsbegründung doch auch ein paar Tage Zeit… Einen Versuch ist es wert…

Hi,

Kostenfestsetzung wurde mit gleicher Post, mit der uns das Urteil + Rechnung zugestellt wurde, beim LG beantragt.

Ich hoffe mal, daß der KfB in 4 Wochen durch ist. Wir haben mittlerweile schon ca. 5.000,00 € für Anwalt + Gericht bezahlt, wird Zeit das da auch mal wieder was zurück kommt. Wobei ich sowieso hoffe, daß die Gegenseite keine Berufung einlegt. Ich weiß, das Leben ist kein Wunschkonzert…

Gruß
Tina