Kostenfestsetzungsantrag zurückgezogen

Hallo,

nachdem bezüglich in Rechnung gestelltem Anwaltshonorar Widerspruch eingelegt wurde, hat das zuständige Amtsgericht mitgeteilt, dass von der Partei der Antrag auf Kostenfestsetzung zurückgezogen wurde. Eine Woche später wird jedoch der Mahnbescheid des Amtsgerichtes Hagen mit dieser Forderung übermittelt.

Ist der Anspruch mit Rücknahme der Kostenfessetzung NICHT beigelegt???

Vielen Dank!

Hallo!

Ist der Anspruch mit Rücknahme der Kostenfessetzung NICHT
beigelegt???

Genau so ist es. Nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens hat der Anwalt die Möglichkeit, seine Ansprüche gegen den eigenen Mandanten vom Gericht festsetzen zu lassen, § 11 RVG. Das geht relativ fix und ist mit ca. EUR 3,70 unschlagbar günstig. Der Rechtspfleger schaut, wie hoch der Streitwert ist, und liest dann aus Tabellen die Höhe der Anwaltsvergütung.

Wenn der Mandant dann aber irgendwelche Einwendungen anbringt, darf der Rechtspfleger nicht mehr über die Rechtmäßigkeit des Anspruchs entscheiden, dann muss das ein Richter tun, § 11 Abs. 5 RVG. Also nimmt der Rechtsanwalt seinen Kostenfestsetzungsantrag zurück und versucht auf andere Weise, einen vollstreckbaren Titel gegen den Mandanten zu erwirken. Also wählt er das Mahnverfahren, das kostet gleich mindestens EUR 23 und ist damit immer noch relativ günstig. „Vorteil“ für den Anwalt ist dabei, dass er für dieses Verfahren weitere Gebühren geltend machen kann.

hm - also muss durch ein Gericht die evtl. „Rechtmäßigkeit der Forderung“ entschieden werden? Oder wann kann ich davon ausgehen, dass die m. E. unberechtigte Forderung nicht weiter geltend gemacht wird?
Danke noch einmal!

wann kann ich davon
ausgehen, dass die m. E. unberechtigte Forderung nicht weiter
geltend gemacht wird?

Wenn es ein Urteil mit dem Tenor „Die Klage wird abgewiesen“ und dagegen kein Rechtsmittel mehr gibt.