Kostenfestsetzungsbeschluss

Im Falle eines schriftlichen Verfahrens vor einem Amtsgericht hat der Gegenanwalt im Kostenfestsetzungsbeschluss auch Gerichtskosten geltend gemacht. Ist dies rechtens, wenn keine Verhandlung stattgefunden hat? Vielen Dank und freundliche Grüße

Hallo, ich dachte, ich hätte diese Anfrage damals beantwortet, jetzt stelle ichfest, dass eine Antwort wohl nicht rausgegangen ist.
Hier meine Meinung:
Die Gerichtskosten entstehen sowohl im schriftlichen Verfahren als auch in einem Verfahren mit Termin.
Entscheidend ist nach Abschluß des Verfahrens der Inhalt der Kostenentscheidung. Je nachdem, wie die ausfällt, sind die Gerichtskosten zu verteilen.
Wenn der klägerische Anwalt vor Beginn des Verfahrens den Gerichtskostenvorschuß gezahlt hat, wird dieser Betrag in der Schlußkostenrechnung des Gerichts berücksichtigt bzw. angerechnet. Wenn dann laut Urteil der Beklagte die Kosten des verfahrens zu tragen hat, erscheinen die vom Kläger-Vertreter verauslagten bzw. gezahlten Beträge im Kostenfestsetzungsbeschluß und sind dann vom Beklagten an den Kläger zu erstatten.
Frdl. Gruß
Werner