Kostenfestsetzungsbeschluss Unklarheiten Kosten RA

Hallo Zusammen,

angenommen in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht wird ein Vergleich geschlossen. Teil dieses Vergleiches vor dem Landesarbeitsgericht ist, dass die Kosten 1/4 zu 3/4 aufgeteilt werden. Im Verfahren war auch ein 2. Anwalt beauftragt wegen der großen Entfernung zwischen Gerichtsort und Wohnort.

Im Kostenfestsetzungsbeschluss werden nicht alle Kosten anerkannt, die entstanden sind für beide Anwälte. Keiner der Anwälte machte den Mandanten über die auf ihn zukommenden Kosten aufmerksam. Es wurde lediglich gesagt, dass er 1/4 zu tragen hätte. Kann der Mandant dagegen vorgehen? Anwälte müssen doch über die Kosten aufklären bevor das Verfahren anfängt, oder?

Danke schon im voraus für die Hilfe!

Hallo!

Sowas kann man nur fallspezifisch konkret klären, ob da ein Fehler vorlag. Eine Aufklärungspflicht gibts außerdem nur insoweit als die Kosten vorhersehbar sind, das ist auch nicht immer der Fall.

Gruß
Tom