Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Gegner unterliegt vor Gericht. Gericht elässt Kostenfestsetzungsbeschluss wonach der Beschuldigte gesamtschuldnerisch die Konsten (auch fur den RA) zu begleichen hat.
Mal angenommen der ist nicht vollsteckbar o.ä. kann der RA die Kosten vom Kläger (Auftaggeber) verlangen?
Danke&Grüüße