nachdem ich desöfteren Eure Fragen beantwortet habe, stelle ich mal
eine etwas verzwickte an Euch.
Nehmen wir mal an eine Forderungsaufstellung eines
Inkassounternehmens, welches im Auftrag eines Namenhaften
Internetzuganganbieters knappe 1000 Euro für einen angeblich noch
aktiven Vertrag verlangte landet im Postkasten. In jenem Schreiben geht es um eine
Kostenaufstellung für eine Flatrate die bis ca. Ende 2005 in Anspruch
genommen wurde. Zu besagtem Datum ( ca. Oktober 2005 ) zieht betroffene Person aus der gemeinsamen Wohnung aus, nachdem er sich getrennt hat. Leider Gottes vergaß diese Person den Vertrag zu kündigen. Als Resultat sperrte der Anbieter die Leistung und schrieb das eine Fortsetzung erst möglich sei, wenn bezahlt wird. Dazu muss man sagen, das betroffene Person dazu nicht in der Lage ist und auch nicht will, da diese Person ja nicht mehr da wohnte. Einige Jahre gehen ins Land und plötzlich kommen von besagtem Inkassounternehmen Briefe, dass die Forderungen beglichen werden, da der Vertrag noch aktiv sei. Daraufhin ruft die Person an und sagt er sei schon
vor Jahren da ausgezogen und ausserdem in privater Insolvenz seit
November 2006. Dieser Anruf ist am 22.09.2008. Danach erstmal lange
nichts, bis heute. Es kommt einen Brief in dem steht, „Die
vorgetragenen Argumente haben wir geprüft. Hiernach bleibt allerdings
festzustellen, das die gegen … geltend gemachte Forderung sowohl im
Grunde, als auch in der Höhe nach rechtlich begründet sind.“ Und
weiter steht dort: „Die monatlichen Rechnungen wurden per Email
zugschickt…’’…Eine Kündigung des Vertrages liegt nicht vor, Der
Vertrag ist daher weiterhin aktiv.“
Und jetzt kommt die Härte: „Bitte beachten sie, dass die monatlichen
Grundgebühren unabhängig davon anfallen, ob sie die Leistung in
Anspruch nehmen oder nicht. Diese sind von Ihnen bis zum Vertragsende
zu begleichen. Sollten sie eine Aufhebung des Vertrages wünschen,
sind wir gerne bereit, diese bei unserer Auftraggeberin zu erwirken.
Eine solche Aufhebung kann jedoch erst nach Zahlung der
Gesamtforderung erfolgen.“
Was mich jetzt stutzig macht sind aber folgende Überlegungen:
Wie kann es sein, das eine Leistung bezahlt werden muss, die gar
nicht zur Verfügung steht bzw. nicht stehen kann, weil betroffene Person gar nicht mehr dort wohnt? Weiterhin steht in den AGBs , dass bei nichtbezahlen auch keine Leistung geliefert wird und der Vertrag somit von Anbieterseite gekündigt wird. Im Moment wollen die feinen Leute ca. 1000 Euro für eben eine Leistung die nicht erbracht wird und
kündigen aber auch nicht von sich aus. Vielleicht weiss ja jemand von
Euch weiter oder kann was dazu sagen.
Einen herzlichen Dank im Voraus.
Hallo.
Natürlich ein tragischer Fall. Man muss hier aber leider sagen, dass es ja nicht die Aufgabe des Leistungsbringers (Anbieter der Flatrate) ist, zu prüfen ob die bereitgestellte Leistung genutzt wird oder nicht. Denn das ist es, was ein solches Unternehmen macht: Es stellt eine Leistung zur Verfügung, unabhängig davon, ob die Leistung auch wirklich genutzt wird. Man zahlt ja auch für eine Garage, selbst wenn kein Auto drinne steht.
Wenn die Person keine Kündigung geschrieben hat, ist es nur logisch das der Vertrag weitergelaufen ist.
Sollte die Person aber eh in einer Privatinsolvenz stecken, dies der Firma auch glaubbar bewiesen haben (Belege), kann das Inkassounternehmen eh nichts einholen. Wo nichts ist …
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Leider Gottes vergaß diese Person den
Vertrag zu kündigen. Als Resultat sperrte der Anbieter die
Leistung und schrieb das eine Fortsetzung erst möglich sei,
wenn bezahlt wird.
Ist das nicht ein Widerspruch in der Schilderung…einerseits sperrt der Anbieter die Leistung, andererseits will er Geld für genau die gesperrte Leistung? Oder sehe ich das falsch?
Das ist doch so, um bei dem aufgeführten Beispiel zu bleiben, so als ob ich jemandem die Garage vermiete, derjenige bezahlt aber nicht, so dass ich die Garage so verschließe worauf sie nicht mehr für den Mieter nutzbar ist und verlange doch weiterhin meine Miete. Oder sehe ich das falsch?
Das ist völlig richtig. Ende 2005 wurde der Anschluß gesperrt und seitdem nicht mehr freigegeben, weil ja auch nicht bezahlt wurde. Trotzdem wurde weiterhin jeden Monat munter weiter die Nutzungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Privatinsolvenz wurde im November 2006 vom Gericht gestartet. Die Rechnung bezieht sich aber auf den Zeitraum danach. Denn in der Wohlverhaltensphase darf ein Schuldner keine neuen Schulden machen. Also wird einfach eine Rechnung auf den Zeitraum nach dem Beginn der Insolvenz gestellt und der Schuldner somit unter Druck gesetzt, denn die Insolvenz ist damit akut gefährdet!!!
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Hallo.
Natürlich ein tragischer Fall. Man muss hier aber leider
sagen, dass es ja nicht die Aufgabe des Leistungsbringers
(Anbieter der Flatrate) ist, zu prüfen ob die bereitgestellte
Leistung genutzt wird oder nicht. Denn das ist es, was ein
solches Unternehmen macht: Es stellt eine Leistung zur
Verfügung, unabhängig davon, ob die Leistung auch wirklich
genutzt wird. Man zahlt ja auch für eine Garage, selbst wenn
kein Auto drinne steht.
Wenn die Person keine Kündigung geschrieben hat, ist es nur
logisch das der Vertrag weitergelaufen ist.
Sollte die Person aber eh in einer Privatinsolvenz stecken,
dies der Firma auch glaubbar bewiesen haben (Belege), kann das
Inkassounternehmen eh nichts einholen. Wo nichts ist …
Hallo
Ja soweit richtig gefolgert, allerdings kann die Leistung gar nicht genutzt werden, da sie nicht mehr bereitgestellt wird. Da ist der Haken. Und die Insolvenz greift nur vor Beginn derselben. Die in Rechnung gestellte nicht erbrachte Leistung gilt aber nach Beginn der Insolvenz und ist somit gefährlich für die Insolvenz, weil der Schuldner keine neue Schulden machen darf.
Ist das nicht ein Widerspruch in der Schilderung…einerseits
sperrt der Anbieter die Leistung, andererseits will er Geld
für genau die gesperrte Leistung? Oder sehe ich das falsch?
Das steht vermutlich so in den AGB, z.B.:
„Im Verzugsfall ist XXXX berechtigt, den Internet-Zugang, den XXX DSL-Anschluss sowie - soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen.“
Das hat den Hintergrund, dass die Leitung ja trotzdem nicht anderweitig vergeben werden kann, auch wenn keine Daten übertragen werden. Auch die Mietgebühren vom Leitungsbesitzer (z.B. Telekom) werden ja trotzdem fällig.
Gruß
loderunner (ianal)
ja das ist ja soweit richtig.
Allerdings existiert der Telefonanschluss seit JAHREN nicht mehr. Zumindest nicht von seiten des Betroffenen. Es ist ja auch eine Mietwohnung. Genauso wohnt der Betroffene seit über 3 Jahren nicht mehr da.
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