Kostenforderung nach Vortäuschung falscher Tatsachen

X war auf der Suche nach einer Eigentumswohnung. Nach langer Suche hatte x eine Wohnung gefunden, die allerdings noch vermietet war. Trotzdem entschied x sich, die Wohnung zu kaufen.
Vor dem Notartermin wollte x die Wohnung nochmal sehen, da sie zu diesem Zeitpunkt leer stand.
Rechts neben dem Balkonausgang entdeckte x einen Riss in einer der Wandtapeten und zog die Tapete daraufhin an dieser Stelle von der Wand. Darunter war ein ca. 1,5cm dicker Riss / Bruch der Wand (Außenwand) festzustellen. Dieser war mit Silikon ausgespritzt, was x aber schon sehr porös entgegenfiel.
Dier Riss führte bis zum Boden und verschwand dort. Ebenfalls ging er unter dem Balkon durch (jedoch hier viel dünner).
Da x wissen wollte, ob auch die linke Seite neben dem Balkon betroffen war, zog x auch hier die Tapete ab. Auch hier war ein großer Bruch der Mauer zu erkennen. Ein Makler stand die gesamte Zeit neben x und hat sich die Sache angeschaut, allerdings nichts dazu gesagt. 
X sagte dann, dass der morgige Notartermin abgesagt sei und dass x kein Interesse mehr an der Wohnung hätte.

Nun hat x eine Rechnung erhalten, und soll für die beschädigte Tapete aufkommen. Ist das rechtens? Bzw was kann man dagegen tun?
Die Firma hätte x ja die Wohnung unter Vortäuschung falscher Tatsahen verkauft und um diese zu erkennen, war es notwendig die Tapete zu entfernen…

Hoffe, auf hilfreiche Antwort!
DANKE!

Da x wissen wollte, ob auch die linke Seite neben dem Balkon
betroffen war, zog x auch hier die Tapete ab.

Nun hat x eine Rechnung erhalten, und soll für die beschädigte
Tapete aufkommen. Ist das rechtens? Bzw was kann man dagegen
tun?

Inwiefern stellt dies keine (bezeugte) Sachbeschädigung, zumal bei Mietereigentum, dar, die zu ersetzen wäre?

Würde der X einem Kaufinteressenten seines Fahrzeugs, der auf seiner Probefahrt
Türverkleidungen abreisst, und Rostschäden an den Türinneseiten genauer feststellen möchte, ebenso großzügiges Prüfrecht einräumen?

Die Firma hätte x ja die Wohnung unter Vortäuschung falscher
Tatsahen verkauft und um diese zu erkennen, war es notwendig
die Tapete zu entfernen…

Wieso wäre eine Befragung des Mieters oder schriftliche Zusicherung der Mängelfreiheit nicht ebenso zielführend gewesen?

G imager