Hat jemand Erfahrungen hinsichtlich der Kosten, die bei einer Änderung eines schon bestehenden Bebauungsplanes auf dem Wege eines vereinfachten Verfahrens für den Antragsteller entstehen?
Die Kosten für einen Bebauungsplan sind im Vorfeld, durch verschiedene Angebote, zu ermitteln. Weitgehend hängt die Größe des Plangebietes mit den Kosten zusammen (je größer das Gebiet, je höher die Kosten).
Ein Verfahren nach § 13a (vereinfachtes Verfahren) ist etwas günstiger als im Normalverfahren. Ob der zuständige Landkreis aber ein vereinfachtes Verfahren mitträgt, muss im Einzelfall abgestimmt werden.
Weitere Kosten entstehen durch evtl. notwendige Gutachten (z.B. Verkehr, Boden, Schall, Geruch).
Insgesamt kann ein Kostenrahmen von 5.000 - 15.000 Euro kalkuliert werden (5.000 Euro bei einer kleinen Fläche, ohne Probleme und ohne weitere Fachgutachten).
Gemeint sind wohl die planungskosten? Oder nur kosten für das verwaltungsverfahren? Ob regelverfahren oder vereinfacht also ohne uvp differieren die kosten der reinen planung eher wenig. Ein beauftragtes planungsbüro rechnet nach hoai ab wonach gebietsgröße und schwierigkeitsstufe die kosten bestimmen. In der hoai gibt es hierzu tabellen. Sofern gutachten hinzukommen sind diese vom antragsteller zu finanzieren, ebenfalls von der gemeinde geforderte maßnahmen wie z.b. für die erschließung sofern für die bebauung erforderlich, ebenso für begrünungen wie baumpflanzungen und erhaltungspflege für die ersten 3 -5 jahre. Für diese zusätzlich zur planung entstehende kosten wird ein durchführungsvertrag abgeschlossen. Weitere kosten können von der gemeinde für die durchführung des änderungsverfahrens und den damit entstehenden verwaltungsaufwand in einem vorgeschalteten vertrag geregelt werden, dies machen aber nur einige kommunen. So kommen wenige tausend oder bei neubaugebieten mit hunderten von wohneinheiten oder bei vielen sitzungen und bei z.b. vielen widersprüchen und einwendungen von nachbarn oder behörden und entsprechendem aufwand auch mehrere tausend euro dazu anfallen.
Hallole,
die Planungskosten richten sich in Abhängigkeit von der Gebietsgröße und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe nach der HOAI! der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beginnen bei ca. 5.000€ für ein einfaches und kleines Plangebiet. Hinzu kommen Kosten für Gutachten. Ob auch Verwaltungskosten anfallen ist mit der zuständigen Planungsbehörde zu klären.
Hallo Herr Storch!
Besten Dank für Ihre Antwort. Vermutlich, bzw. sicherlich habe ich meine Frage nicht genau genug formuliert. Deshalb mache ich einen neuen Anlauf. Es existiert ein Bebauungsplan aus 2013 und mein Sohn hat einen der im Plan enthaltenen 8 Plätze erhalten. Nun möchte er den Antrag stellen, die Baulinie geringfügig zu überschreiten. Nach Aussage der Gemeinde ist dies nicht über eine Befreiung, sondern, vorausgesetzt der Gemeinderat stimmt zu, nur über eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren möglich. Hinsichtlich der Kosten, die ja der Antragsteller tragen müßte, erhalte ich aber nur sehr schwammige Auskünfte.
Können Sie mir dazu etwas sagen? Vielen Dank im voraus.
mfg. M. Hollmann
Hallo El Mare!
Besten Dank für die umfangreiche Antwort, aber ich habe klar erkannt, dass ich die Frage nicht detailliert genug gestellt habe. Deshalb versuche ich es noch einmal.
Mein Sohn hat in einem 2013 verabschiedeten Baugebiet eines von acht Grundstücken erhalten. Nun möchte er geringfügig die Baulinie überschreiten. Nach Auskunft des Landratsamtes ist dies nicht mittels einer Befreiung, sondern nur mit einer Änderung
des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren möglich, vorausgesetzt der Gemeinderat stimmt zu. Da natürlich die Kosten, wenn es zu einer Zustimmung käme, der Antragsteller zu tragen hat, versuche ich herauszubekommen, wie hoch diese Kosten sind. Die Auskünfte sind jedoch sehr schwammig. Können Sie mir da helfen?
Besten Dank im Voraus.
mfg.M.Hollmann
Hallo Rainer!
Besten Dank für die Antwort, aber ich mußte erkennen, dass ich die Frage zu pauschal und auch mißverständlich gestellt habe. Deshalb versuche ich es nochmals detaillierter.
Mein Sohn hat in einem 2013 verabschiedeten Baugebiet einen von acht Bauplätzen erhalten. Nun möchte er aber, wenn auch nur geringfügig, die Baulinie überschreiten. Nach Aussage der Gemeinde ist dies, sofern der Gemeinderat zustimmt, nicht über eine Befreiung, sondern nur über eine Bebauungsplanänderung mittels eines vereinfachten Verfahrens möglich. Die Kosten muss natürlich der Antragsteller tragen, aber die Aussagen zu der Höhe der Kosten sind sehr schwammig. Können Sie mir zu den anfallenden Kosten etwas sagen? Besten Dank im Voraus.
mfg.
Michael Hollmann