Hallo, guten Tag,
also wenn der Zahntechniker nochmals einen Abdruch haben möchte, kann das von verschiedenen Faktoren abhängig sein. Sollte es sich um einen Fehler der Praxis handeln, zahlt natürlich diese das neue Modell. Allerdings sind diese Kosten eher gering und falle kaum ins Gewicht. Es ist richtig, dass die Gesamtabrechnung über die Praxis erfolgt. Zu Beginn bzw. vor Beginn der Behandlung müsste von der Praxis ein HEIL u-KOSTENPLAN erstellt worden sein. Dieser geth an die zuständige Kasse und wird von dort genehgmigt. Auf diesem Plan stehen die Kosten als sogenannter FESTZUSCHUß, welche die Kasse übernimmt. Dann erstellt, nach Ende der behandlung die Praxis eine Rechnung, zieht den kassenzuschuß abund verlangt dem rest vom Patienten. Dies ist der übliche Ablauf. Oft werden auch Arbeiten vereinbart, welche die kasse nicht bezuschußt, dafür wird eine PRIVATKOSTENVEREINBARUNG getroffen. Diese Kosten sind vom patienten alleine zu tragen.
Es besteht auch die Möglichkeit daß vereinbart wird, der Patient bezahlt alles und holt sich seinen Anteil von der Kasse. Auch das ist korrekt, muss aber vereinbart sein und hängt ,meist von der Art der Arbeit ab. Häufig dann, wenn es sich um eine Arbeit handelt, bei welcher die Kasse nicht so viel übernimmt. Die Vereinbarung von Vorauszahlungen an den Zahntechniker kenne ich nicht, soll aber vorkommen, ist jedoch nicht üblich. Um näher beurteilen zu können warum die andere Art der Abrechnung vereinbart wurde, müsste ich nähere Info haben. Wenn Interesse, dann Kontakt mir mit [email protected] aufnehmen. Eventuell die Unterlagen scannen und mailen.
Sonst wünsche ich gute Besserung und hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüsse
Waltraud.