Kostenfrage zur Behandlung

Liebe/-r Experte/-in,

jetzt ist der Fall eingetreten vor dem ich mich am Meisten fürchtete. Meine Zahnärztin hat die Zähne beschliffen, das Zahnfleisch hochgebunden und nun rief der Zahntechniker an, dass sie nochmal beschleifen muss. Abgesehen davon, dass ich 3 Stunden Schmerzen hatte, anschließend zum Orthopäden für 9 Spritzen in Schulter und Rücken gegen Verspannung, soll ich jetzt den Gipsabdruck und die Behandlung zweimal zahlen. Ist das Korrekt. Ausserdem habe ich bei der Krankenkasse einen Zuschuß in Höhe von 20%. Die Kasse sagte, dass die Ärztin direkt abrechnen würde. (Anzahlung für Zahntechniker geleistet). Jetzt aber möchte die Zahnärztin das Geld zuerst von mir, dann soll ich das Geld von der Kasse einfordern. Alles läuft anders als - natürlich mit ihr mündlich - vereinbart.
Vielen Dank für prompte Hilfe

Lieber WWW-Anfrager,
zu Kosten- und Absprachen-Regelungen kann ich leider
keine Hilfe bieten.
Gruß

Hallo,
mit den Abrechnungen habe ich nichts zu tun, daher kann ich leider dazu nichts sagen.
Gruß, Peter

Hallo,
Korrekturen auch nach dem Beschleifen können durchaus mal von Nöten sein, da man nach Anfertigung des Gipsmodells teils erst genau beurteilen kann ob man optimal anfertigen kann. Der Zahnarzt versucht Zahnsubstanzschonend minimalinvasiv zu beschleifen. Das kann aber dazu führen, das mal irgendwo zu wenig beschliffen wurde. So das „nachpräpariert“ werden muß. Sollte nicht sein, kommt aber immer mal vor. Besser nochmal korrigieren als nicht optimal weiterzuarbeiten.
!
Bezahlung des Mehraufwandes: Müßten Sie ersteinmal genau erkennen was mehr abgerechnet wurde. Das wird nur gehen wenn Sie sich genau gemerkt haben wieviel Abdrücke ect. den gemacht wurden und sie die Abrechnung aufschlüsseln können. Aber es wurde ja sicher ein Kostenvoranschlag gemacht. Auf diesem Rahmen hinaus ( 10%) könnten Sie sich berufen. Ansonsten haben Sie sich aber auch mit der Unterschrift sicher zu zusätzlichen Maßnahmen bereit erklärt.

Zahlungen: Das ist doch alles sehr vage beschrieben. Es fehlen genaue Angaben zur durchgeführten Versorgung und Privatanteilen, wieviel und was nochmal gemacht wird.
Korrekt ist, das Sie eine Gesamtabrechnung (inkl. Rechnung über Private Leistungen) von der Ärztin erhalten inder schon die Kassenanteile (HKP,Kassenabrechnung bei KK-Bezuschussung )berücksichtigt wurden. In Ihrem Fall wäre das Verhalten der Ärztin insoweit m.M. nach nicht korrekt. Ich würde eine Gesamtrechnung verlangen in der die Kassenabrechnung enthalten ist.
_____ alles nur meine meinung. keine Aufforderung keine Beratung --------

Hallo, guten Tag,

also wenn der Zahntechniker nochmals einen Abdruch haben möchte, kann das von verschiedenen Faktoren abhängig sein. Sollte es sich um einen Fehler der Praxis handeln, zahlt natürlich diese das neue Modell. Allerdings sind diese Kosten eher gering und falle kaum ins Gewicht. Es ist richtig, dass die Gesamtabrechnung über die Praxis erfolgt. Zu Beginn bzw. vor Beginn der Behandlung müsste von der Praxis ein HEIL u-KOSTENPLAN erstellt worden sein. Dieser geth an die zuständige Kasse und wird von dort genehgmigt. Auf diesem Plan stehen die Kosten als sogenannter FESTZUSCHUß, welche die Kasse übernimmt. Dann erstellt, nach Ende der behandlung die Praxis eine Rechnung, zieht den kassenzuschuß abund verlangt dem rest vom Patienten. Dies ist der übliche Ablauf. Oft werden auch Arbeiten vereinbart, welche die kasse nicht bezuschußt, dafür wird eine PRIVATKOSTENVEREINBARUNG getroffen. Diese Kosten sind vom patienten alleine zu tragen.
Es besteht auch die Möglichkeit daß vereinbart wird, der Patient bezahlt alles und holt sich seinen Anteil von der Kasse. Auch das ist korrekt, muss aber vereinbart sein und hängt ,meist von der Art der Arbeit ab. Häufig dann, wenn es sich um eine Arbeit handelt, bei welcher die Kasse nicht so viel übernimmt. Die Vereinbarung von Vorauszahlungen an den Zahntechniker kenne ich nicht, soll aber vorkommen, ist jedoch nicht üblich. Um näher beurteilen zu können warum die andere Art der Abrechnung vereinbart wurde, müsste ich nähere Info haben. Wenn Interesse, dann Kontakt mir mit [email protected] aufnehmen. Eventuell die Unterlagen scannen und mailen.
Sonst wünsche ich gute Besserung und hoffe, ich konnte helfen.

Viele Grüsse
Waltraud.

Vielen Dank für die Antwort. Ich wurde vor die veränderten Tatsachen der Bezahlung während der Behandlung hingewiesen. D.h., wenn ich den Vorschuß nicht mittendrin bezahlt hätte, dann wäre ich mit teilweises beschliffenen Zähnen dagestanden und hätte mir einen neuen Zahnarzt suchen müssen. Jetzt habe ich den Zahntechniker angezahlt, danach soll ich jetzt alles bezahlen. Alles sehr ungewöhnlich.

So einfach läßt sich das nicht beantworten.
Ist es eine Regelversorgung? ist es eine andersartige versorung ? oder andersartige Versorgung ?
bist du Kassenpatient oder Privat
wenn nachgeschliffen wird muss der Patient das natürlich nicht bezahlen!!
Mit der direkten Abrechnung mit der Zahnärztin, das ist korrekt. Rechnung prüfen lassen bei der Krankenkasse

Hallo Hr. Krämer,

es ist eine Regelversorgung und ich bin Kassenpatientin. Als Kassenpatientin stehe ich immer zwischen allen Seiten und bekomme auch von der Kasse Druck. Es war vorab immer die Rede, dass ich das in erstens Teilzahlungen, je nach Leistung erbringen kann. Dann der erste Behandlungstag und nach einer Stunde Behandlung „schneite“ die Abrechen-Dame herein wo meine Anzahlung bliebe. Dann wollte ich keine Provisorien, trotzdem Zahnabruck und Anfertigung von Provisorien über den Zähnen, die wie zu erwarten keinen Tag hielten. Vor der Behandlung wurde mir gesagt, dass der Kassenanteil von mir bei der Endabrechnung einbehalten werden könne. Jetzt soll ich alles vorab bezahlen und das mitten in der Behandlung, wo ich praktisch nirgends mehr hingehen kann.Alles äusserst seltsam. Und ich muss dazu sagen, dass ich richtig angst vor dem Beschleifen habe sowie vor dem Abdruck. Ich hatte zwei Wochen Schmerzen im Gebiss und benötigte neun Spritzen beim Orthopäden, damit ich mich wieder bewegen konnte. Wieso hat sie nicht vorher bemerkt, dass die Zähne zu wenig beschliffen sind?
Danke

Hallo, guten Tag,

es ist wirklich eigenartig, dass die andere Art der Bezahlung erst während der behandlung vereinbart wurde.
Ich kann mir auch nicht denken warum dies so ist. An den Kosten selbst ändert dies zwar nichts, aber es kann natürlich sein, dass Sie auf den Anteil der kasse etwas warten müssen. Was aber wirklich eigenartig isrt, ist die Vorabzahlung an den Zahntechniker. Das habe ich in 35 Jahren in der Branche noch nie gehört. Ist dies ein PRAXISLABOR ( Techniker in Praxis) oder ein separates Zahnlabor, in welches der Zahnarzt die Arbeit schickt?. Wäre interessant aus rechtlichen Gründen.

Viele Grüsse Waltraud

Hallo EMH-Muc,
also für mich klingt es sehr komisch. Erstmal hab ich noch nie gehört, dass ein Zahnarzt auf Vorkasse behandelt und dass der Patient für den zweiten Abdruck zahlen muss. Es kommt oft vor, dass Zahnärzte nicht genug Zahnsubstanz wegnehmen und es nochmal nachpräpariert werden muss. Aber es ist eigentlich die Schuld des Arztes, er muss ja schließlich als „Experte“ wissen wieviel man wegschleifen muss.
Wenn man einen Zahnersatz bekommt sollte man immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag beantragen ggf bei einem weiteren Zahnarzt. Es kommen sehr oft sehr unterschiedliche Preise raus.
Leider kann ich Ihnen keien Rat geben was sie jetzt tun sollten.

MfG

Hallo EMH-Muc,

das mal ein Abdruck wiederholt werden muss kommt schon vor, ist eben Pech.
das du das Geld erst an die Zahnärztin bezahlen sollst und dann von der Kasse deinen Zuschuss beantragen sollst, ist nicht üblich! Was denkbar wäre ist ein Vorschuß oder ähnliches, aber normalerweise rechnet der Zahnarzt mit der Kasse direkt ab und du bezahlst dann deinen Eigenanteil an die Zahnärztin.
Ich würde mich nochmal mit der Kasse und der Ärztin besprechen.

Viele Grüße Helmut

Hallo, ich würde der Krankenkasse das Disaster genauso schildern, damit ein Gutachter eingeschaltet werden kann, der alles genau überprüft.
Gruß P.K.