Sobald mein Mobiltelefon abgeschaltet ist, oder ich nicht schnell genug bin, ertönt das bekannte „The person you have called is…“! Ist das für den Anrufer kostenfrei oder muss er da eine Einheit bezahlen??? …und ist das bei allen Anbietern (bin bei e-plus) gleich??
Ist das für den Anrufer kostenfrei oder muss er
da eine Einheit bezahlen??? …und ist das bei allen Anbietern
(bin bei e-plus) gleich??
Danke schon mal und schönen Gruß,
Matze B.
ich hab bei solchen Mitteilungen bislang noch nie etwas für die Verbindung bezahlen müssen… und das Netzunabhängig.
Es ist ja keine kostenpflichtige Verbindung zustande gekommen, für die eine Berechnung erfolgen kann. Die Ansage ist ja lediglich eine Info des Netzbetreibers, dass die gewählte Rufnummer nicht erreicht werden kann.
Kostenpflichtige Abwesenheitsansage bei O2
Salu Matze,
Sobald mein Mobiltelefon abgeschaltet ist, oder ich nicht
schnell genug bin, ertönt das bekannte „The person you have
called is…“! Ist das für den Anrufer kostenfrei oder muss er
da eine Einheit bezahlen??? …und ist das bei allen Anbietern
(bin bei e-plus) gleich??
es gab mal eine Ansage bei nicht erreichbaren O2-Teilnehmern in der Art von: „Wir werden den Teilnehmer von Ihrem Anrufversuch informieren“ die kostenpflichtig war. Der Skandal war (ist?), daß niemand von dieser Praxis unterrichtet wurde, weder die O2-Kunden noch der Anrufende.
Leider weiß ich nicht, ob das immer noch so ist; ich glaube aber irgendwo aurgeschnappt zu haben, daß O2 vieler protestierender Kunden wegen davon abgelassen hat.
es gab mal eine Ansage bei nicht erreichbaren O2-Teilnehmern
in der Art von: „Wir werden den Teilnehmer von Ihrem
Anrufversuch informieren“ die kostenpflichtig war. Der Skandal
war (ist?), daß niemand von dieser Praxis unterrichtet wurde,
weder die O2-Kunden noch der Anrufende.
Genauer war es so: wenn der Anrufer seine Rufnummer übermittelt bekam der nicht erreichbare o2-Kunde später eine SMS geschickt, in der dann sinngemäß stand daß ein Teilnehmer mit der Nummer xxxxx versucht habe anzurufen.
Das ist erstmal nichts Besonderes, das gibt es bei den anderen Netzbetreibern auch.
Die umstrittene Praxis von o2 ist daß diese SMS dem Anrufer in Rechnung gestellt wird. Für den Anrufer ist aber keine Verbindung zustande gekommen und er hat auch keinen Auftrag an o2 gegeben diese SMS zu schicken - also kann o2 dem Anrufer diese SMS normalerweise nicht in Rechnung stellen - sie tun es aber.
Um das zu verhindern kann man als o2-Kunde die SMS-Benachrichtigung bei Nichterreichbarkeit deaktivieren lassen, als Anrufer sollte man die Kosten für die Benachrichtigung nicht an o2 zahlen.
es gab mal eine Ansage bei nicht erreichbaren O2-Teilnehmern
in der Art von: „Wir werden den Teilnehmer von Ihrem
Anrufversuch informieren“ die kostenpflichtig war. Der Skandal
war (ist?), daß niemand von dieser Praxis unterrichtet wurde,
weder die O2-Kunden noch der Anrufende.
Genauer war es so: wenn der Anrufer seine Rufnummer
übermittelt bekam der nicht erreichbare o2-Kunde später eine
SMS geschickt, in der dann sinngemäß stand daß ein Teilnehmer
mit der Nummer xxxxx versucht habe anzurufen.
Das ist erstmal nichts Besonderes, das gibt es bei den anderen
Netzbetreibern auch.
Die umstrittene Praxis von o2 ist daß diese SMS dem Anrufer in
Rechnung gestellt wird. Für den Anrufer ist aber keine
Verbindung zustande gekommen und er hat auch keinen Auftrag an
o2 gegeben diese SMS zu schicken - also kann o2 dem Anrufer
diese SMS normalerweise nicht in Rechnung stellen - sie tun es
aber.
Um das zu verhindern kann man als o2-Kunde die
SMS-Benachrichtigung bei Nichterreichbarkeit deaktivieren
lassen, als Anrufer sollte man die Kosten für die
Benachrichtigung nicht an o2 zahlen.
Und das geht genau wie?
Kann ich bei der Telekom meine Einzugsermächtigung so erweitern,
daß sie alles außer die Benachrichtigungskosten für 02 abhalten?
Oder muß ich die von 02 falsch berechneten Beträge einzeln rückbuchen?
Dies wäre ja mit erheblichem finanziellen Aufwand für die Telekom verbunden,
die ja in diesem Fall als Inkassounternehmen auftritt.
Würde nich mal interessieren, denn bei 02 w(e)ürde ich mir jeden Cent wiederholen.
Um das zu verhindern kann man als o2-Kunde die
SMS-Benachrichtigung bei Nichterreichbarkeit deaktivieren
lassen, als Anrufer sollte man die Kosten für die
Benachrichtigung nicht an o2 zahlen.
Und das geht genau wie?
Kann ich bei der Telekom meine Einzugsermächtigung so
erweitern,
daß sie alles außer die Benachrichtigungskosten für 02
abhalten?
Oder muß ich die von 02 falsch berechneten Beträge einzeln
rückbuchen?
Dies wäre ja mit erheblichem finanziellen Aufwand für die
Telekom verbunden,
die ja in diesem Fall als Inkassounternehmen auftritt.
Würde nich mal interessieren, denn bei 02 w(e)ürde ich mir
jeden Cent wiederholen.
Du kannst natürlich nur die Kosten zurückbuchen, die Dir zu Unrecht belastet wurden. In diesem Fall die SMS-Benachrichtigung an den nicht erreichbaren Anrufer, in der ihm mitgeteilt wird daß Du angerufen hast.
Du hast o2 nicht beauftragt, dem Teilnehmer eine SMS mit einer solchen Benachrichtigung zu senden, also darf o2 Dir eine solche SMS auch nicht in Rechnung stellen.
Praktischerweise macht man das so: Du buchst den kompletten Betrag zurück, den die Telekom als Deine Telefonrechnung einzieht. Dann mußt Du den unstrittigen Betrag aber sofort wieder an sie überweisen, damit Du nicht in Verzug gerätst bei den berechtigten Forderungen.
Dann hast Du den von o2 zu Unrecht von Dir verlangten Betrag abgezogen.