Kostenhinweis auf Webseiten

Hallo Leute,

wie deutlich muss ein Hinweis auf Kosten auf einer Website sein und einen gültigen Vertrag abzuschließen.

Reicht die Kennzeichnung auf der Seite www.webseiten-anmelden-sofort.de aus (Rechts klein im text?

Danke.

mfg Sque

Hallo,

wie deutlich muss ein Hinweis auf Kosten auf einer Website
sein und einen gültigen Vertrag abzuschließen.

Reicht die Kennzeichnung auf der Seite
www.webseiten-anmelden-sofort.de aus (Rechts klein im text?

das reicht sicher nicht, aber ggf. wird vor endgültiger Bestätigung noch ausreichend darauf hingewiesen? Ich wollte jetzt nicht testweise einen Auftrag erteilen. Ein bisschen unseriös sieht das ganze schon aus, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass geschlossene Verträge nichtig wären.

Grundsätzlich steht aber auch nirgendwo in Stein gemeißelt, dass Dienstleistungen im Internet grundsätzlich kostenlos sein müssen.

Gruß

S.J.

Das Dienstleisuntgen im Internet nicht kostenlos sein müssen weiss ich schon :smile:

Ich kann mich aber nicht erinnern dass da noch drauf hingewiesen wurde. Wenn das dagestanden hätte, hätte ich ja nie das Teil gemacht :smile:

Man muss nicht mal die AGBs bestätigen, in denen stehts auch noch drin.

mfg

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ja

Es muss seit 2009 Drauf hingewiesen werden

Es darf nicht im Kleingedruckten stehen oder Versteckt sein

dem Kunden muss auf einen Blick zu lesen sein das Kosten entstehen

sonst ist der Vertrag nichtig und der Verkäufer macht sich strafbar und muss gegebenen Falle sogar Alle Kosten übernehmen

Ja, aber ich denke da ist der Grenzbereich ziemlich verschwommen. Ich mein auf der von mir genannten Seite ist es ja nicht direkt das Kleingedruckte, versteckt ist es auch nicht, aber ohne die ganze Seite durchzulesen sieht man es eben auch nicht, da selbe Schriftgröße, Farbe und Art wie der Beschreibungstext.

Und ich würde gern wissen wie es in diesem speziellen Fall aussieht. Reicht die kennzeichnung aus?

Hallo,

Es muss seit 2009 Drauf hingewiesen werden

das war schon immer so, nicht erst seit diesem Jahr. Ist nämlich ein ganz wesentlicher Vertragsbestandteil.

Es darf nicht im Kleingedruckten stehen oder Versteckt sein

Richtig.

dem Kunden muss auf einen Blick zu lesen sein das Kosten
entstehen

Definiere „erster Blick“. Den Vertragsparteien muss einfach bewusst sein, auf was sie sich einigen.

sonst ist der Vertrag nichtig und der Verkäufer macht sich
strafbar und muss gegebenen Falle sogar Alle Kosten übernehmen

Und welcher Straftatbestand liegt hier vor? Mir fällt keiner ein.

Gruß

S.J.

Hallo,

Und ich würde gern wissen wie es in diesem speziellen Fall
aussieht. Reicht die kennzeichnung aus?

das habe ich doch bereits beantwortet und die Antwort hast Du ja ganz offensichtlich auch gelesen.

Gruß

S.J.