Kostenkalkulation Schaden und Unfallversicherung

Ich benötige möglichst differenziertes Zahlenmaterial zur Kalkulation der „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ in der Schaden und Unfallversicherung (möglichst ohne Kfz). Gibt es hier irgendwelche Abhandlungen, Dipl.-Arbeiten o.ä…
Es geht mir um konkrete Werte von VU, nicht um eine allgemeine Abhandlung zum Thema Kostenrechnung der VU. Konkret würde ich z.B. gerne wissen, welche Kosten entfallen auf die Policierung eines Vertrages, auf das Inkasso (möglichst noch getrennt, oder unter Angabe des Anteils Lastschriftverfahren), auf die Bestandspflege etc.pp. Um so detailierter umso besser.
Außerdem müßte ich wissen wie hoch der Anteil der Verwaltungskosten des VU in der Position „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ ist. Oder werden diese Kosten auch über „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ abgeschlossen?

Für jeden guten Tip vielen Dank vorab!
Gero C. Sifferath

Jahresbilanz
Hallo Gero,

Ich benötige möglichst differenziertes Zahlenmaterial zur
Kalkulation der „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ in
der Schaden und Unfallversicherung (möglichst ohne Kfz).

Dafür wirst du keine genaue Kalkulation bekommen, denn dies ist ja genau das, was die Prämie beeinflusst. Da müsstest du schon nen guten Freund in gehobener Position im Rechnungswesen eines Konzerns sitzen haben. Dann aber wiederum ist es so, dass du nur für dieses eine Unternehmen diese Kalkulationsgrößen besitzt.

Ich zweifel an, dass man sagen kann: dass z.B. die Allianz die gleichen Aufwendungen hat, wie z.B. die Axa oder die Züricher, um hierbei mal Versicherer zu nennen, die in etwa die gleiche Playergröße haben.

Es ist auch vielmehr von der Struktur der Versicherten abhängig. Bei der VPV wirst du bestimmt andere Sätze finden, als bei der wgv und dennoch sind beides ehemals öffentliche Beamtenversicherungen gewesen. Diese Versicherer haben dann wiederum aber andere Schadenquoten, und nichts anderes stellen Ausgaben für den Versicherungsbetrieb in meinen Augen dar, als typische Handwerkerversicherer, wie die SIGNAL Iduna, Inter und der Münchner Verein.

Eine weitere Problematik dürfte hierbei auch seien, wie die Sparten sich untereinander aufteilen. Bietet der Versicherer überhaupt Personenschadensversicherungen an? Oder sind vielleicht 90% in der Unfallversicherung versichert?

Im übrigen heißt der Bereich, den du haben möchtest „STUHK“ = Sach-, Transport-, Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrtversicherung.

Gewöhnlich firmieren diese Bereiche in dem Unternehmensanhang, bei Konzernen, „Allgemeine“, „Sachversicherung“ oder „Unfallversicherung“.

Gibt es hier irgendwelche Abhandlungen, Dipl.-Arbeiten o.ä…

Wird es sicherlich geben, aber ich denke, dann nur für ein Unternehmen und nicht pauschal. Eine Möglichkeit der Erkundigung wäre hierbei die FH Köln, denn dort ist wohl der bekannteste Versicherungsstuhl an einer Deutschen Universität zu finden.

Es geht mir um konkrete Werte von VU, nicht um eine allgemeine
Abhandlung zum Thema Kostenrechnung der VU.

Schon klar.

Konkret würde ich z.B. gerne wissen, welche Kosten entfallen :auf die Policierung eines Vertrages, auf das Inkasso (möglichst :noch getrennt, oder unter Angabe des Anteils :Lastschriftverfahren), auf die Bestandspflege etc.pp. Um so :detailierter umso besser.

In meinen Augen leider nicht möglich.
Was mir hierbei aber gerade für ein Gedanke kommt, dass du evtl. die Aufwendungen für die Unternehmung des Versicherer meinen könntest ( Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung).

Gut. Hierbei seien nur mal als Beispiele zu nennen: Papierloses Büro (und auch deren Einhaltung), Mitarbeiterstruktur ( also Bezahlung nach BAT oder Versicherungstarif), Alter der Mitarbeiter, Klassifikation der Mitarbeiter, Höhe der Provisionsvereinbaren/Maklercourtagen, Vorhandensein eines Außendienstes, benutzte Software, Anteil der kurzfristigen Bestandskunden an langjährigen Bestandskunden, Anzahl der Kunden, Dezentralisation und und und… diese Liste ließe sich auch beliebig fortsetzen, denn hierbei kommt es erheblich darauf an, wie das Unternehmen organisiert ist, wo Entscheidungen in welchem Ausmaß gefällt werden können und dürfen und vor allem, welchen Hilfsmitteln man sich bedient.

Ich denke auch hierbei nicht, dass es eine allgemeine Abhandlung pauschalisierbar auf alle Unternehmen im Bereich Versicherungen ist.

Außerdem müßte ich wissen wie hoch der Anteil der
Verwaltungskosten des VU in der Position „Aufwendungen für
Versicherungsfälle“ ist. Oder werden diese Kosten auch über
„Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ abgeschlossen?

Also das sind 2 verschiedene Positionen. Zum einen die schon oben genannte Position: „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung“ und die andere Position ist „Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung“.

Eine Bilanz eines Versicherungskonzernes beinhaltet aber noch viel mehr Punkte, die ich dir bei Bedarf geben und halbwegs erklären könnte.

Diese Daten kannst du mit sicherheit aber für die Vergangenheit aus der Bilanz einer AG entnehmen. Diese ist entweder nach HGB oder sogar schon nach IAS geführt. Dort solltest du Vergangenheitswerte sehr gut ablesen können. Für die Zukunft kannst du nur prognostizieren, denn es ist immer ungewiss…

Wozu gibt es denn sonst eine Versicherung, wenn man wüsste, wieviel Schadenaufwendungen man künftig haben wird? :smile:

Gruß
Marco

PS: Wofür brauchst das eigentlich?
PPS: btw… du hast einen Buchstabendreher in deiner Vika. :smile:

Hallo Marco,
zunächst vielen Dank für die lange Antwort. Noch ein paar Anmerkungen:

Dafür wirst du keine genaue Kalkulation bekommen, denn dies
ist ja genau das, was die Prämie beeinflusst. Da müsstest du
schon nen guten Freund in gehobener Position im Rechnungswesen
eines Konzerns sitzen haben.

Da ich den nicht habe, suche ich halt hier und woanders, vielleicht findet sich ja jemand, der gute Konnektions hat und ein paar Tips geben kann.

Ich zweifel an, dass man sagen kann: dass z.B. die Allianz die
gleichen Aufwendungen hat, wie z.B. die Axa oder die Züricher,

Deswegen versuche ich ja erst mal möglichst viel Material zu bekommen.

wiederum aber andere Schadenquoten, und nichts anderes stellen
Ausgaben für den Versicherungsbetrieb in meinen Augen dar,

ähem: die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" sind eben keine „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ = Schäden. Was ich nicht weiss ist, ob die Gemeinkosten des Versicherers auch anteilig auf „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ umgelegt werden können / müssen. (Beispiel: Vertragsbezogene Sachbearbeiter machen ja sowohl allgemeine Verwaltungsarbeiten, als auch Schadensbearbeitung (zumindest Vor- und Nacharbeiten).

Im übrigen heißt der Bereich, den du haben möchtest „STUHK“ =
Sach-, Transport-, Unfall-, Haftpflicht- und
Kraftfahrtversicherung.

Ja, so kann man es auch nennen. Meine Terminologie habe ich übrigens dem Geschäftsbericht des BAV entnommen, dürfte also
auch nicht ganz falsch sein :wink:)

Gewöhnlich firmieren diese Bereiche in dem Unternehmensanhang,
bei Konzernen, „Allgemeine“, „Sachversicherung“ oder
„Unfallversicherung“.

Aber die Geschäftsberichte sind mir nicht detailliert genug.

Wird es sicherlich geben, aber ich denke, dann nur für ein
Unternehmen und nicht pauschal. Eine Möglichkeit der
Erkundigung wäre hierbei die FH Köln,

Danke für den Tip - hab’s schon im Seminar für Versicherungslehre der Uni Köln versucht, aber die FH ist sicher besser!

In meinen Augen leider nicht möglich.
Was mir hierbei aber gerade für ein Gedanke kommt, dass du
evtl. die Aufwendungen für die Unternehmung des Versicherer
meinen könntest ( Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
für eigene Rechnung).

Hatte ich das nicht gesagt? Nur hätte ich diese Position gerne noch augedröselt.

Ich denke auch hierbei nicht, dass es eine allgemeine
Abhandlung pauschalisierbar auf alle Unternehmen im Bereich
Versicherungen ist.

Durchschnitts / Eckwerte würden mir völlig reichen.

Also das sind 2 verschiedene Positionen. Zum einen die schon
oben genannte Position: „Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung“ und die andere
Position ist „Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene
Rechnung“.

Ja klar, das ist eine andere Position, mir ging’s halt um die oben erwähnte Möglichkeit der Abgrenzeung im Rahmen der Kostenrechnung.

Eine Bilanz eines Versicherungskonzernes beinhaltet aber noch
viel mehr Punkte, die ich dir bei Bedarf geben und halbwegs
erklären könnte.

Wenn Du da mal eine schöne Übersicht, Abhandlung hättest - bin ich immer für zu haben (aber bitte nicht selbst schreiben, sonst krieg ich ein ganz schlechtes Gewissen …)

Diese Daten kannst du mit sicherheit aber für die
Vergangenheit aus der Bilanz einer AG entnehmen. Diese ist
entweder nach HGB oder sogar schon nach IAS geführt. Dort
solltest du Vergangenheitswerte sehr gut ablesen können. Für
die Zukunft kannst du nur prognostizieren, denn es ist immer
ungewiss…

Wie gesagt, ich suche detailiertere Werte.

PPS: btw… du hast einen Buchstabendreher in deiner Vika. :smile:

Danke - nicht mehr

Ergänzung…
Hallo Gero,

zunächst vielen Dank für die lange Antwort.

Kein Thema :smile:

Da ich den nicht habe, suche ich halt hier und woanders,
vielleicht findet sich ja jemand, der gute Konnektions hat und
ein paar Tips geben kann.

Ich nicht :smile: Würde mir sonst bei der Prämienkalkulation einiges weiterhelfen :smile:

Deswegen versuche ich ja erst mal möglichst viel Material zu
bekommen.

Verständlich…

ähem: die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" sind eben
keine „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ = Schäden.

Das hatte ich ja unten im vorigen Text weiter ausgeführt.

Was ich nicht weiss ist, ob die Gemeinkosten des Versicherers :auch anteilig auf „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ :umgelegt werden können / müssen. (Beispiel: Vertragsbezogene
Sachbearbeiter machen ja sowohl allgemeine
Verwaltungsarbeiten, als auch Schadensbearbeitung (zumindest
Vor- und Nacharbeiten).

Eher nicht. Bei einem Versicherer wird sowas maximal in Niederlassungen passieren. In der Hauptverwaltung werden aber zu min. 99,8% aller Fälle die Verträge policiert und in min 99,9% aller Fälle findet dort auch die Schadenregulierung statt.

Dafür gibt es 2 Abteilungen. Nein eigentlich 3. Es gibt die Abteilung Neukunden, Bestandskunden und Schaden. Jede Abteilung wiederum macht nur ihr Ressort. Es sind also, wenn überhaupt eher maginale Überschneidungen beider Abteilungen vorhanden. Sie fallen nicht wirklich ins Gewicht, da die strikte Trennung schon eingehalten wird. Man braucht ja die Fachleute auf dem jeweiligen Gebiet, nicht über die gesamte Sparte. Es ist nicht schlecht, wenn sie es können, aber lange kein Muss.

Darüber hinaus wirfst du hier mehrere Dinge durcheinander.
Vielleicht sollten wir die mal zunächst unterteilen :smile:

Gemeinkosten sind Kosten, die nicht abtrennbar sind. Es sind Verbundkosten und indirekte Kosten. Sie heißen deshalb so, weil man sie nicht exakt einer Bezugsgröße zurechnen kann. Eine Aufsplittung wäre hierbei nach der Methode der „Balanced Score Card“ möglich. Dies kann aber wiederum nur der Versicherer machen, da du hierzu wissen müsstest, welcher Anteil wiederum wieviel Anteil an den Gemeinkosten hat.

Zum Thema Kosten:

Es gibt Versicherungstechnische Aufwendungen (=Kostenquote) die aus dem Verhältnis von Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu den Bruttobeitragserträgen des Geschäftsjahres gebildet werden.

Das ist dann die Bruttokostenquote.

Die Aufwendungen brutto werden noch folgend unterteilt in:

  1. Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
    2.davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinn aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft

Das Ergebnis daraus sind dann die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung. Ins Verhältnis zu den Nettobeiträgen für eigene Rechnung *bereinigt um R-VR Anteile* ergibt es dann die Nettokostenquote.

Zu Schadenquote wolltest ja nichts wissen, oder? :smile:

Gemeinkosten werden unter " sonstige Aufwendungen" verbucht.

Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen hingegen finden ihren Eingang bei „Aufwendungen für den Versicherungsbtrieb für eigene Rechnung“.

Diese sind abzugrenzen von den Aufwendungen, die für die Regulierung von Versicherungsfällen aufgewandt werden. (§ 43 RechVersR) Abschlussaufwendungen sind z.B. Provisionen. Verwaltungsaufwendungen hingegen die Posten für Inkasso.

Ein weiterer Punkt wäre: „Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsersattung für eigene Rechnung“ , z.B. Beitragsrückerstattung an die VN.

„Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung“ beinhaltet die Versicherungsleistungen und die Kosten der Schadenbearbeitungsabteilung. (§ 41 RechVersV)

Ja, so kann man es auch nennen. Meine Terminologie habe ich
übrigens dem Geschäftsbericht des BAV entnommen, dürfte also
auch nicht ganz falsch sein :wink:)

War sie auch nicht… nur eben nicht wirklich genau :smile:

Aber die Geschäftsberichte sind mir nicht detailliert genug.

Ich rede ja auch nicht von Geschäftsberichten, sondern von Jahresabschlüssen nach HGB und IAS. Nach HGB 341a i.V.m § 53c (4) VAG muss dies ein VR durchführen. Dort muss dieses auch soweit aufgedröselt werden. Es gibt sogar noch mehr Punkte.
Wie sich die Kosten innerhalb z.B. der Schadenaufwendungen aufteilen, wird dir evtl. nur der VR sagen können. Es sei denn, du weißt, wieviel MA mit welchem Gehalt in der Abteilung sitzen, dann kannst es auch auchrechnen :smile:

Hatte ich das nicht gesagt? Nur hätte ich diese Position gerne
noch augedröselt.

Du hattest irgendwas anderes gesagt :smile: Du meintest „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ … und siehe oben… wären es die Bruttoaufwendungen… aber nach deiner Schilderung wolltest eigentlich nur die Nettoaufwendungen haben.
Oder habe ich hierbei was falschinterpretiert?

Durchschnitts / Eckwerte würden mir völlig reichen.

wird es aber glaube auch nicht geben, aufgrund der Unterschiedlichkeit der Versichertenstruktur.

Ja klar, das ist eine andere Position, mir ging’s halt um die
oben erwähnte Möglichkeit der Abgrenzeung im Rahmen der
Kostenrechnung.

Vielleicht konnte ich dabei schon was helfen.

Wenn Du da mal eine schöne Übersicht, Abhandlung hättest - bin
ich immer für zu haben (aber bitte nicht selbst schreiben,
sonst krieg ich ein ganz schlechtes Gewissen …)

Findest du im Lehrbuch „Individualversicherung Rechnungswesen“ Verlag VVW/ Karlsruhe. Ab etwa Seite 360 in der 3. auflage. Habe leider keinen Scanner.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

Du legst ja keinen Wert aufein Dankeschön, sonst würde ich mich nochmal bedanken. Statt dessen noch mal nachgehakt:

Gemeinkosten sind Kosten, die nicht abtrennbar sind. Es sind
Verbundkosten und indirekte Kosten. Sie heißen deshalb so,
weil man sie nicht exakt einer Bezugsgröße zurechnen kann.

Nenn doch mal ein paar konkrete Beispiele.

Diese sind abzugrenzen von den Aufwendungen, die für die
Regulierung von Versicherungsfällen aufgewandt werden. (§ 43
RechVersR) Abschlussaufwendungen sind z.B. Provisionen.
Verwaltungsaufwendungen hingegen die Posten für Inkasso.

Mal konkret: Der Filialdirektor, der ja hauptsächlich für das Neugeschäft zuständig ist, aber in dessen Direktion auch „glatte“ Anträge policiert, Kunden verwaltet und kleinere Schäden reguliert werden etc. pp. - wo wird dessen Gehalt denn jetzt verbucht?

Ich rede ja auch nicht von Geschäftsberichten, sondern von
Jahresabschlüssen nach HGB und IAS.

Aber die sind doch nicht öffentlich einsehbar - oder?

Findest du im Lehrbuch „Individualversicherung Rechnungswesen“
Verlag VVW/ Karlsruhe. Ab etwa Seite 360 in der 3. auflage.
Habe leider keinen Scanner.

Macht nix, sachon so gut wie bestellt.

Gruß Gero

Hallo Gero,

Du legst ja keinen Wert aufein Dankeschön, sonst würde ich
mich nochmal bedanken. Statt dessen noch mal nachgehakt:

Okay… das Danke habe ich schon gerne gehört und auch dieses versteckte verstanden :smile:

also bitte sehr :smile: gern geschehen. :smile:

Nenn doch mal ein paar konkrete Beispiele.

Verwaltungsaufwand
Energieaufwand
Werbe- und Reiseaufwand
Abschreibungen auf Anlagen
Gehälter
KFZ-Aufwand
Solzialer Aufwand
Steueraufwand
Mietaufwand

Diese Kosten sind nach einem Schlüssel auf Kostenstellen aufzuschlüsseln.

Als da sein könnten z.B. Aquise und Schäden, Anträge und Veränderungsdokumentation, Kundenbetreuung und Allg. Verwaltung.

Jetzt werden die Kosten anteilig aufgebrochen und dann passt es.

Mal konkret: Der Filialdirektor, der ja hauptsächlich für das
Neugeschäft zuständig ist,

*grübel* Also… selbst beim Makler gibt es dafür eigentlich unterschiedliche Personen. Zumindest bei uns. Bei einem Konzern hingegen sind es entweder die „Telefondamen“ oder der Außendienst.

aber in dessen Direktion auch
„glatte“ Anträge policiert, Kunden verwaltet und kleinere
Schäden reguliert werden etc. pp. - wo wird dessen Gehalt denn
jetzt verbucht?

Das wird dann, für den Fall, dass der Direktor wirklich soviele Aufgaben innehält, anteilig aufgesplittet, wie oben beschrieben. Es wären eher Gemeinkosten in meinen Augen.

Wobei ich die Policierung eher hierbei auch Zeichnungsvollmacht nennen möchte. Ich denke, dies trifft den Fall, da abhängig von Kompetenzen, eher und richtiger. Thema Underwriting… :smile:

Aber wie gesagt, ich denke eher Gemeinkosten. Hattest du dies auch gemeint, dann war es richtig. Aber die Aufsplittung sollte dabei beachtet werden.

Aber die sind doch nicht öffentlich einsehbar - oder?

Zwingend nötig eigentlich. Bei AG´s findest du es in jedem Fall. Die müssen es ja machen im Interesse ihrer Anteilseigner. Probleme könnte es bei VvaG´s geben… aber ich denke auch hierbei sollte es keinerlei Probleme geben. Zur Not beim BAV anfragen, weil die dort jährlich vorliegen müssen.

Gruß
Marco