Ergänzung…
Hallo Gero,
zunächst vielen Dank für die lange Antwort.
Kein Thema 
Da ich den nicht habe, suche ich halt hier und woanders,
vielleicht findet sich ja jemand, der gute Konnektions hat und
ein paar Tips geben kann.
Ich nicht
Würde mir sonst bei der Prämienkalkulation einiges weiterhelfen 
Deswegen versuche ich ja erst mal möglichst viel Material zu
bekommen.
Verständlich…
ähem: die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" sind eben
keine „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ = Schäden.
Das hatte ich ja unten im vorigen Text weiter ausgeführt.
Was ich nicht weiss ist, ob die Gemeinkosten des Versicherers :auch anteilig auf „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ :umgelegt werden können / müssen. (Beispiel: Vertragsbezogene
Sachbearbeiter machen ja sowohl allgemeine
Verwaltungsarbeiten, als auch Schadensbearbeitung (zumindest
Vor- und Nacharbeiten).
Eher nicht. Bei einem Versicherer wird sowas maximal in Niederlassungen passieren. In der Hauptverwaltung werden aber zu min. 99,8% aller Fälle die Verträge policiert und in min 99,9% aller Fälle findet dort auch die Schadenregulierung statt.
Dafür gibt es 2 Abteilungen. Nein eigentlich 3. Es gibt die Abteilung Neukunden, Bestandskunden und Schaden. Jede Abteilung wiederum macht nur ihr Ressort. Es sind also, wenn überhaupt eher maginale Überschneidungen beider Abteilungen vorhanden. Sie fallen nicht wirklich ins Gewicht, da die strikte Trennung schon eingehalten wird. Man braucht ja die Fachleute auf dem jeweiligen Gebiet, nicht über die gesamte Sparte. Es ist nicht schlecht, wenn sie es können, aber lange kein Muss.
Darüber hinaus wirfst du hier mehrere Dinge durcheinander.
Vielleicht sollten wir die mal zunächst unterteilen 
Gemeinkosten sind Kosten, die nicht abtrennbar sind. Es sind Verbundkosten und indirekte Kosten. Sie heißen deshalb so, weil man sie nicht exakt einer Bezugsgröße zurechnen kann. Eine Aufsplittung wäre hierbei nach der Methode der „Balanced Score Card“ möglich. Dies kann aber wiederum nur der Versicherer machen, da du hierzu wissen müsstest, welcher Anteil wiederum wieviel Anteil an den Gemeinkosten hat.
Zum Thema Kosten:
Es gibt Versicherungstechnische Aufwendungen (=Kostenquote) die aus dem Verhältnis von Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu den Bruttobeitragserträgen des Geschäftsjahres gebildet werden.
Das ist dann die Bruttokostenquote.
Die Aufwendungen brutto werden noch folgend unterteilt in:
- Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb
2.davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinn aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft
Das Ergebnis daraus sind dann die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung. Ins Verhältnis zu den Nettobeiträgen für eigene Rechnung *bereinigt um R-VR Anteile* ergibt es dann die Nettokostenquote.
Zu Schadenquote wolltest ja nichts wissen, oder? 
Gemeinkosten werden unter " sonstige Aufwendungen" verbucht.
Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen hingegen finden ihren Eingang bei „Aufwendungen für den Versicherungsbtrieb für eigene Rechnung“.
Diese sind abzugrenzen von den Aufwendungen, die für die Regulierung von Versicherungsfällen aufgewandt werden. (§ 43 RechVersR) Abschlussaufwendungen sind z.B. Provisionen. Verwaltungsaufwendungen hingegen die Posten für Inkasso.
Ein weiterer Punkt wäre: „Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsersattung für eigene Rechnung“ , z.B. Beitragsrückerstattung an die VN.
„Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung“ beinhaltet die Versicherungsleistungen und die Kosten der Schadenbearbeitungsabteilung. (§ 41 RechVersV)
Ja, so kann man es auch nennen. Meine Terminologie habe ich
übrigens dem Geschäftsbericht des BAV entnommen, dürfte also
auch nicht ganz falsch sein
)
War sie auch nicht… nur eben nicht wirklich genau 
Aber die Geschäftsberichte sind mir nicht detailliert genug.
Ich rede ja auch nicht von Geschäftsberichten, sondern von Jahresabschlüssen nach HGB und IAS. Nach HGB 341a i.V.m § 53c (4) VAG muss dies ein VR durchführen. Dort muss dieses auch soweit aufgedröselt werden. Es gibt sogar noch mehr Punkte.
Wie sich die Kosten innerhalb z.B. der Schadenaufwendungen aufteilen, wird dir evtl. nur der VR sagen können. Es sei denn, du weißt, wieviel MA mit welchem Gehalt in der Abteilung sitzen, dann kannst es auch auchrechnen 
Hatte ich das nicht gesagt? Nur hätte ich diese Position gerne
noch augedröselt.
Du hattest irgendwas anderes gesagt
Du meintest „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ … und siehe oben… wären es die Bruttoaufwendungen… aber nach deiner Schilderung wolltest eigentlich nur die Nettoaufwendungen haben.
Oder habe ich hierbei was falschinterpretiert?
Durchschnitts / Eckwerte würden mir völlig reichen.
wird es aber glaube auch nicht geben, aufgrund der Unterschiedlichkeit der Versichertenstruktur.
Ja klar, das ist eine andere Position, mir ging’s halt um die
oben erwähnte Möglichkeit der Abgrenzeung im Rahmen der
Kostenrechnung.
Vielleicht konnte ich dabei schon was helfen.
Wenn Du da mal eine schöne Übersicht, Abhandlung hättest - bin
ich immer für zu haben (aber bitte nicht selbst schreiben,
sonst krieg ich ein ganz schlechtes Gewissen …)
Findest du im Lehrbuch „Individualversicherung Rechnungswesen“ Verlag VVW/ Karlsruhe. Ab etwa Seite 360 in der 3. auflage. Habe leider keinen Scanner.
Gruß
Marco