Kostenlos: 0190er Nummer?

Hallo zusammen,

mal wieder eine allgemeine Frage:

Angenommen, es gibt in einer Zeitung (Tageszeitung o. ä.) eine Anzeige, die einen Dienst kostenlos anbietet, zB „Helfe Ihnen kostenlos am Telefon bei Computerproblemen“ oder so was.

Man muss dafür allerdings eine 0190er – Nummer anrufen: Gilt das dann noch als kostenlos? Schließlich muss ein Anrufer ja bis zu 2 € pro Minute bezahlen und das ist ja wohl nicht kostenlos!

Andererseits muss man auch bedenken, dass auch ein Ortsgespräch Geld kostet, nur eben meist um einiges weniger…

Mich würde jetzt einfach interessieren, ob der Inserat (rechtliche) Probleme bekommen kann, wenn er „kostenlos“ mit einer 0190er Nummer in dieser Art verbindet.

Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße
Timid

Meinung :
Bestimmt bekommt er Probleme.

die meisten Tv Sender werben ähnlich, mit dem Unterschied das bei kostenlos ein * ist und dann ein Verweis auf die telefonkosten!

Meine Meinung

Hi,
soviel ich weiß, gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass bei 0190er-Nummern immer die Kosten angegeben werden müssen. Sieht man ja auch oft klein und in Klammern, z.B. 0,12 EUR/min. Insofern könnte er zwar schreiben, dass er kostenlos hilft, müsste aber die Telefonkosten trotzdem angeben.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,
diese Vorschrift ist mir auch bekannt.

Da der Einwand nun 2 X kam nehmen wir nun einfach an, dass irgendwo auch steht, dass die Minute X € kostet.

Dadurch ist es ja offensichtlich, dass man doch etwas bezahlt, aber sind Anruf und Leistung (in diesem Fall Computerhilfe) als zwei unterschiedliche Dinge anzusehen?

Oder kann man davon ausgehen, dass der Minutenpreis die Vergütung für die Leistung ist (und somit dann das „kostenlos“ falsch ist?)?

Liebe Grüße
Timid

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Hallo Timid,

Man muss dafür allerdings eine 0190er – Nummer anrufen: Gilt
das dann noch als kostenlos? Schließlich muss ein Anrufer ja
bis zu 2 € pro Minute bezahlen und das ist ja wohl nicht kostenlos!

Stimmt, und von den 2 € verdient er einen erheblichen Anteil. Deshalb hat er sich ja eine 0190er Nummer zugelegt.

Andererseits muss man auch bedenken, dass auch ein
Ortsgespräch Geld kostet, nur eben meist um einiges weniger…

Daran verdient er aber nichts.

Mich würde jetzt einfach interessieren, ob der Inserat (rechtliche) Probleme
bekommen kann, wenn er „kostenlos“ mit einer 0190er Nummer in dieser Art verbindet.

Kriegt er. Vorausgesetzt, es geht jemand dagegen vor. Ohne Kläger kein Richter.

Gruß
Peter

Dadurch ist es ja offensichtlich, dass man doch etwas bezahlt,
aber sind Anruf und Leistung (in diesem Fall Computerhilfe)
als zwei unterschiedliche Dinge anzusehen?

Oder kann man davon ausgehen, dass der Minutenpreis die
Vergütung für die Leistung ist (und somit dann das „kostenlos“
falsch ist?)?

Hi,
ich bin kein Jurist. Aber ich denke mal wenn jemand anbietet: „kostenlose Computerhilfe am Telefon, Sie zahlen nur den Anruf (1,99 EUR/min)“, dann kann man dagegen rechtlich nichts einwenden. Schließlich müsste dann auch der letzte Depp erkennen, dass die Sache insgesamt eben doch nicht kostenlos ist.

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

Hi,
ich bin kein Jurist. Aber ich denke mal wenn jemand anbietet:
„kostenlose Computerhilfe am Telefon, Sie zahlen nur den Anruf
(1,99 EUR/min)“, dann kann man dagegen rechtlich nichts
einwenden. Schließlich müsste dann auch der letzte Depp
erkennen, dass die Sache insgesamt eben doch nicht kostenlos
ist.

dann ist ja gut :wink:

Liebe Grüße
Timid