Kostenlos Musterkaufvertrag Garage ohne Grundstück

Hallo,
ich suche eine Kaufvertrag als kostenlose Vorlage über den Verkauf einer Garage ohne Grundstück. Wo finde ich entsprechende kostenlose Vorlagen? Ich habe schon ggoogelt finde aber nur Mietverträge. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Nette Grüße A. Picker

Hallo,
ich suche eine Kaufvertrag als kostenlose Vorlage über den
Verkauf einer Garage ohne Grundstück. Wo finde ich
entsprechende kostenlose Vorlagen? Ich habe schon ggoogelt
finde aber nur Mietverträge. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich fürchte ganz so einfach geht das gar nicht.
Nach meinem Verständnis ist auch eine Garage ein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks nach § 94 BGB, kann daher nach § 93 BGB
nicht Gegenstand eigener Rechte sein, und somit gar nicht ohne weiteres „ohne Grundstück“ „verkauft“ werden.

Dabei unterstelle ich, dass es sich um eine bereits gebaute Garage handelt und nicht um eine Fertiggarage, die noch in irgendeiner Lagerhalle herumsteht.

Gruß, trobi

Ich fürchte ganz so einfach geht das gar nicht.
Nach meinem Verständnis ist auch eine Garage ein wesentlicher
Bestandteil eines Grundstücks nach § 94 BGB, kann daher nach §
93 BGB
nicht Gegenstand eigener Rechte sein, und somit gar nicht ohne
weiteres „ohne Grundstück“ „verkauft“ werden.

Dabei unterstelle ich, dass es sich um eine bereits gebaute
Garage handelt und nicht um eine Fertiggarage, die noch in
irgendeiner Lagerhalle herumsteht.

Gruß, trobi

Meinen Recherchen nach geht es schon. Ausserdem habe ich es mit dem Grundstückseigentümer und dem Käufer geklärt. Brauche aber trotzdem noch einen Vertrag.

Hallo,

Meinen Recherchen nach geht es schon.

OK, kann durchaus sein. Quelle und Begründung würde mich sehr interessieren.

Ausserdem habe ich es
mit dem Grundstückseigentümer und dem Käufer geklärt.

DAS ist vollkommen irrelevant. WENN (worüber ich mir nicht sicher bin) eine isolierte Eigentumsübertragung an einer Garage ohne Grundstück nach dem Sachenrecht ausgeschlossen ist, dann können sich die beiden einig sein so viel sie wollen, es geht einfach nicht.

Und man sollte auch nicht auf die Idee kommen, es trotzdem „einfach durchzuziehen“ - das gibt später nur großen Ärger - garantiert.

Gruß, trobi

Ausserdem habe ich es
mit dem Grundstückseigentümer und dem Käufer geklärt. Brauche
aber trotzdem noch einen Vertrag.

Wo trobi mal Recht hat, hat er Recht. Und wenn - was ich jetzt offen lasse - eine Garage nicht Gegenstand eigener Rechte sein kann, dann frage ich mich, was da deine Einigung mit wem auch immer noch dran ändern soll.

Levay