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Was muß ich machen wenn mein Mieter schon 2 Monate nicht mehr dawar in seiner Wohnung und ich 3 Monate schon keine Miete bekomme

Lohmair

Hallo,

schriftlich fristlos kündigen, per Einschreiben mit Fristsetzung, 4 wochen, die Wohnung wie im Mietvertrag verlangt zu übergeben, das Schreiben per Post schicken um zu sehen, ob das Einschreiben zugestellt werden kann. Auskunft beim Meldeamt einholen, ob der Mieter unter der Adresse noch gemeldet ist. Wenn ja und die Frist ist verstrichen, dann RA einschalten zur Öffnung und Räumung der Wohnung.

MfG P. Kunze

Hallo und danke für die Antwort,
ich kann ihn aber kein Einschreibe Brief schicken weil er nicht da ist, ich weiß das weil ich genau nebenan wohne und einen Schlüssel habe für die Wohnung was dann ?

Danke Lohmair

Hallo,

Falls Sie merken das die Post noch ab und zu geholt wird, dann sofort ein Mahnschreiben an ihren Mieter.
Sie müssen mindestens bis zu 3 Mahnschreiben per Einschreiben mit Unterschrift(Rückantwort) vom Mieter verlangen.
Die kompletten Rechnungen aufheben.(wegen Steuer oder vom Mieter)

Falls dies nicht der Fall ist,sofort zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Mietschulden stellen.Die Polizei kann ihnen eventuell helfen den Mietsünder zu finden oder das Sie mit Polizei,Hausverwaltung oder Hausmeister in die Wohnung gehen können.
Niemals ohne Zeugen.
Wenn eine Hausverwaltung da ist,diese sofort Informieren,denn die helfen ihnen auch.

Fragen Sie Nachbarn wann der Mieter zuletzt gesehen wurde und was die alles wissen!Fragen Sie bei der Post nach, wohin der Nachsendeantrag gestellt wurde,oder gehen Sie ins Rathaus ob er sich abgemeldet hat und wohin er gezogen ist:Strom -Wasseranbieter nachfragen.

Der letzte Ausweg ist ein Rechtsanwalt,denn Sie allerdings aus eigener Kasse bezahlen müssen.

Viele Grüße und viel Glück
monika61

Hallo,

Sie müssen den Rechtsweg einhalten und können die Wohnung nicht einfach so räumen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Haben Sie denn keine Kontaktangaben oder wissen Sie, wo sich der Mieter aufhält?

MfG P. Kunze

Hallo aus Bernburg,

Mieter dürfen in Deutschland ohne sich abzumelden ihre Wohnung verlasen!
Die Miete ist dabei natürlich weiter zu bezahlen - wird ja heute meist überwiesen. Zahlt ein Mieter nicht, so kann er wenn die Höhe von zwei Mietzahlungen erreicht ist, fristlos gekündigt werden.

LG aus Bernburg

Kündigen Sie fristlos unter Hinweis auf die drei Monate Mietrückstand und reichen Sie Räumungsklage bei Gericht ein. Jagen Sie einen Mahnbescheid über die rückständige Forderung raus.
Vielleicht können Sie sich aber auch unter Zuhilfenahme der Polizei mit dem Hinweis, dass Sie befürchten, dem Mieter könnte etwas passiert sein und er evtl. hilflos in der Wohnung liege, eine Öffnung der Wohnung durch die Polizei oder die Feuerwehr erreichen; dann wissen Sie wenigstens wie es da drinnen aussieht! Forschen Sie beim Arbeitgeber nach dem Verbleib Ihres Mieters. Die Angaben haben Sie ja sicherlich noch in der Selbstauskunft, die Ihnen von der Mietbewerbung her noch vorliegt.