Kann ich mit Gesetzen (z.B.Steuerberatungsgesetz) kollidieren, wenn ich für das kleine Unternehmen eines Freundes die Buchhaltung kostenlos ausführe.
Kann ich mit Gesetzen (z.B.Steuerberatungsgesetz) kollidieren,
wenn ich für das kleine Unternehmen eines Freundes die
Buchhaltung kostenlos ausführe.
hi werner,
lesen wir einmal im StBerG nach:
§ 2:
„Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. 2Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.“
aha unentgeltlich ist auch egal …
§ 5:
„Andere als die in den §§ 3 und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. 2Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.“
in §§ 3, 4 stehst du nicht drinn.
ABER:
Das Verbot des § 5 gilt nicht für:
- die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
und
- das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens hauptberuflich tätig gewesen sind.
gruss
showbee