eine Mutter hat ihre Immobilie dem Sohn überschrieben und verlangt als Gegenleistung, dass er eine Eigentumswohnung kauft, die er ihr zur kostenfreien Nutzung auf Lebenszeit überlässt. Muss er damit rechnen, dass ihm das Finanzamt fiktive Einkünfte zurechnet, die er dann versteuern müsste? Wer weiß was?
Wenn er die Eigentumswohnung zur kostenfreien Nutzung überlässt, hat er keine Einnahmen > also nichts zu versteuern. Allerdings kann er auch die mit der Wohnung verbundenen Kosten nicht steuerlich absetzen.
Nein, muss er nicht. Das gilt als reine Liebhaberei und nicht als Vermietung zur Erzielung von Einnahmen. Er kann aber keinerlei Kosten für die Wohnung steuerlich geltend machen (Aufwand, Abgaben, Gebühren, Renovierung usw.)
Es kann sogar Schenkungssteuer anfallen, was hier aber wegen des hohen Freibetrages (Sohn/Mutter) v. 400.000 € unproblematisch erscheint.
Das ist ein entgeltlicher Vorgang, Verkauf einer Immobilie gegen Wohnrecht in einer anderen Immobilie. Das könnte bei der Mutter zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften führen , wenn die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde. Beim Sohn liegen kein Einkünfte vor,es handelt sich um ein Anschaffungsgeschäft.