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Sorry,
aber in diesem Fall kenne ich mich nicht so gut aus.
Hoffe dennoch daß Ihnen weitergeholfen wurde.

LG
Pitcher

Normalerweise wird nur der „tatsächliche“ Auszahlungsbetrag zugrunde gelegt. Ich hatte das gleiche Problem, auf Anfrage bei der Kindergeldkasse wurde mir gesagt, dass das Bafög die Jahreseinkommensgrenze von 8100 € nicht überschreien darf. Bei 638,80 monatlich wird dieser Betrag schließlich nicht überschritten und seitens des Bafögamtes dürfte es doch ein Schriftstück geben, was darüber aussagt, dass der „Mehrbetrag“ zurückgefordert wurde, somit kann die Kindergeldkasse das Kindergeld gar nicht verweigern.
Ich spreche hier nur aus eigener Erfahrung, das ist natürlich keine Rechtsgrundlage.