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Meine Neffe (23) erhält Bafög. Im 1. Monat war (mit Nachberechnung) Anspruch 970 Euro davon wurde eine Rückforderung abgezogen, ausgezahlt wurden 638,80 Euro. Die Kindergeldkasse nimmt zur Berechnung der Bezüge jedoch die vollen 970 Euro. Dadurch und nur dadurch übersteigt mein Neffe die Einkommensgrenzen (geht um 2009) und hat keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Nimmt man jedoch den Auszahlungsbetrag, also was er tatsächlich nur erhalten hat, liegt er unter der Einkommensgrenze und hätte noch Anspruch. Was ist richtig, die 970 Euro zu nehmen, wie die Kindergeldkasse, oder den Betrag, der er tatsächlich ausgezahlt bekommen hat. Danke im Voraus.

Hallo, leider liegt dies nicht in meinem Gebiet, allerdings habe ich einge gute Seite gefunden die Ihnen eventuell Hilft.

http://www.bafoeg-rechner.de/

Grüße

Hallo,

die Kindergeldkasse hat korrekt gehandelt, wenn die Rückforderung nichts mit Bafög zu tun hatte.

LG S.K

Hallo also irgendwas stimmt da nicht ganz.
denn die Kindergeldkasse nimmt zu den Bezügen nicht die vollte Summe von Bafög sonder nur der Teil der nicht als Darlehn gezahlt wird!!!

Als Grundlage wird jedoch der Anspruchsbetrag genommen!
Denn die Rückforderung kann ja einen ganz anderen Zeitraum betreffen!

MfG

Hallo,

die Rückforderung war für „altes“ Bafög, also schon Bafög, von irgendwann früher. Danke und Gruß C.W.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

laut Bafög-Bescheid ist das nicht als Darlehen, steht jedenfalls nix davon da. Ist irgendwie Schüler-Bafög oder sowas, er macht sein Fach-abi. Danke und Gruß C.W.

Danke trotzdem.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das kann ich so ohne die entsprechenden Unterlagen zu sehen, nicht pauschal sagen. Sorry.
Aber Bafög in Höhe von 970 € mtl. halte ich für sehr hoch… Hat er evtl. auch andere Einkünfte? Und ist das Bafäg voll Zuschuss? Die Beträge für Darlehen berücksichtigt die Familienkasse nicht, nur den Zuschuss.
Aber wenn das alles Zuschuss ist, wird es schon so sein, dass die Familienkasse den Anspruch zugrunde legen muss. Unabhängig ob dort aufgrund von Überzahlungen was einbehalten wird.

Gruß
juliatimlea

Hallo,

die 970 Euro waren für 2 Monate, also er bekommt 485 Euro Zuschuss, aber von Darlehen steht nix in dem Bescheid. Er macht sein Fach-Abi und erhält es dafür. Ja er hatte noch andere Einkünfte, hat ja auch noch gearbeitet, aber bei der Ablehnung Einspruch stand bei der Kasse eben die vollen 970 und dadurch überschreitet er die Grenze, und wo ich eben der Meinung war, die können doch nur die Bezüge nehmen, die er auch tatsächlich ausbezahlt bekommt. Danke und Gruß

Ich meine, die Berechnung steht ja so auch im Bescheid, da steht Nachberechnung für 2 Monate abzüglich Rückforderung Bafög macht Anspruch/Auszahlung gleich 638,80 Euro Monat 09/2009 und dann ab 10/2009 monatlich 485 Euro.Gruß

Es tut mir leid, aber darauf möchte ich dir lieber keine verbindliche Antwort geben. Mit Bafög kenne ich mich nicht aus und ich möchte dir nichts falsches sagen. Trotzdem alles Gute, Gruß

Es tut mir leid, aber darauf möchte ich dir lieber keine
verbindliche Antwort geben. Mit Bafög kenne ich mich nicht aus
und ich möchte dir nichts falsches sagen. Trotzdem alles Gute,
Gruß

Trotzdem Danke und Gruß

Hallo,

laut Bafög-Bescheid ist das nicht als Darlehen, steht
jedenfalls nix davon da. Ist irgendwie Schüler-Bafög oder
sowas, er macht sein Fach-abi. Danke und Gruß C.W.

Mmmh ohne den Bafög Bescheid kann ich nichts wirkliches sagen. In der Regel sind die aufgeteilt zwischen Darlehn und Zuschuss!

MfG

Da steht nur bei Zuschuß 485 Euro, darunter Darlehen nix …

Hallo, meien Stärken liegen im Bereich Baurecht. Leider kann ich nicht weiterhelfen. Ich wünsche viel Glück!

Da steht nur bei Zuschuß 485 Euro, darunter Darlehen nix …

Dann wird wie ich bereits gesagt habe der Betrag zu grunde gelegt der für den Zeitraum zusteht!!!
Die Rückrechnung kann sich ja auf einen ganz anderen Zeitraum beziehen!

Aber es ist ja jetzt schon ein anderer Betrag als in der ersten Mail?!?!?!

Aber es ist ja jetzt schon ein anderer Betrag als in der
ersten Mail?!?!?!

Wieso ? Die 970 sind 2x 485 (war Nachzahlung für 2 Monate) abzüglich Überzahlung 331,20 sind dann die 638,80. Habe mich vielleicht etwas quer ausgedrückt. Gruß

Hallo ,auch mit dem niedrigeren Betrag würde es kein volles Kindergeld geben ,höchstens anteilmässig ,aber das ist keine Muss sondern eine kann Bestimmung !
MfG

Sehr geehrte doro07,
leider kann ich Ihnen hierzu keinen Tip geben.
Weiterhin viel Erfolg bei der Recherche.
Mit freundlichen Grüßen