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Ich habe einen Auslandsscheck bei meiner Bank eingereicht…6 Wochen würde eine Gutschrift dauern sagte man mir.Tatsächlich war das Geld aber schon 3 Tage später auf meinem Konto.Ich habe dann aus der Gutschrift 1000€ abgehoben,bei einer anderen Bank.Am Monatsende dann die böse Überraschung…die Bank hat mein komplettes Arbeitslosengeld einbehalten weil der Scheck angeblich nicht frei war.Ich habe 2 kleine Kinder zu versorgen und stehe nun ohne Geld und wahrscheinlich auch bald ohne Strom da.Es wurden auch keine Abbuchungen vorgenommen.
Wen trifft jetzt die Schuld??? Ist doch wohl die Bank wo ich das Geld am Automaten abgehoben habe.
Darf die Bank öffentliche Gelder einbehalten???

Da kann ich leider nicht weriterhelen.

HHM

Guten Abend,

meine Zeit im Zahlungsverkehr ist schon einige Jahre her, aber ich versuche es mal aus der Erinnerung:
Grundsätzlich ist es so, dass der Scheckaussteller einen Scheck noch einige Zeit (6 Wochen?) lang platzen lassen kann. Das Geld ist zwar auf dem Konto, jedoch nicht wirklich gut geschrieben, da er aufgrund dieser Tatsache zunächste buchungstechnisch ins Soll geschrieben wird.
Leider führt das immer wieder zur Verwirrung, ist aber rechtlich absolut korrekt.
Richtig verhalten hättest du dich, wenn du zu deiner kontoführenden Bank gegangen wärst und den Ernst der Lage berichtet hättest. Bei einer Scheckeinreichung wird nie der Aussteller kontrolliert und somit auch nicht seine Bonität (wie sollte die Bank sowas auch beurteilen, wenn sie nicht Kontoführer des Ausstellers ist).
Jedenfalls wäre es richtig gewesen, die Bank auf die Bonität des Ausstellers hinzuweisen und um eine vorübergehende Einräumung bzw. Erhöhung des Dispos zu bitten. So hättest du das Geld offiziell abheben können und dein Konto wäre nicht gesperrt. Auch wenn es ärgerlich ist, die Bank hat sich richtig verhalten.

GLG, Nadja