Hallo,
gibt es für einen Azubi grundsätzlich die Möglichkeit zu einer kostenlosen bzw. sehr günstigen Rechtsberatung?
Folgender fiktiver Hintergrund: Angenommen ein Azubi (26 Jahre) bekommt neben dem (geringen) Ausbildungsgehalt Zuschüsse: BAB (sehr wenig) und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes von der ARGE (das macht die Hälfte dessen aus, was er im Monat zur Verfügung hat). Bei der ARGE muss jedes halbe Jahr ein Neuantrag gestellt werden. Im Vergleich zu vorher hat sich nichts geändert, trotzdem bekommt der Azubi plötzlich unlogischerweise überhaupt nichts mehr von der ARGE. Nachdem er Widerspruch eingereicht hat, wird dieser abgelehnt und der Azubi muss im Sozialgericht Klage einreichen. Um sicherzugehen, dass er hier Erfolg hat (und nicht die Gerichtskosten tragen muss), will er sich vorher eine Rechtsberatung holen.
Danke für alle Antworten!!
Hallo,
gibt es für einen Azubi grundsätzlich die Möglichkeit zu einer
kostenlosen bzw. sehr günstigen Rechtsberatung?
Hallo,
klar gibt es die - flächendeckend in ganz Deutschland und nennt sich
GEWERKSCHAFT !
Zumindest in den DGB-Gewerkschaften ist das Sozialrecht Teil des im Beitrag eingeschlossenen Rechtsschutzes.
Rechtsberatung gibt es ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft.
Rechtsschutz gibt es idR nach einer Wartezeit von drei Monaten.
&Tschüß
Wolfgang
Aaaaah, super, vielen Dank! 
Aber woher weiß ich denn welche Gewerkschaft für meinen Bereich zuständig ist? (Mediengestaltung Bild und Ton)
Einfach mal bei einer Gewerkschaft anfragen. Dürfte aber Ver.di sein.
Hallo!
gibt es für einen Azubi grundsätzlich die Möglichkeit zu einer
kostenlosen bzw. sehr günstigen Rechtsberatung?
Das kommt auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an. In diesem Zusammenhang lässt das hier:
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes von der ARGE
eine optimistische Prognose zu. Dann gibt es Beratungshilfe und die Rechtsberatung kostet 10 Euro.
Um
sicherzugehen, dass er hier Erfolg hat (und nicht die
Gerichtskosten tragen muss), will er sich vorher eine
Rechtsberatung holen.
Sehr vernünftig. Aber so viel kann ich schon mal verraten: Verfahren vor den Sozialgerichten sind grundsätzlich gerichtskostenfrei.