Kostenlose Webhosting für Imbiss zulässig?

Moin,
ist es zulässig, wenn ein Kleinunternehmen in Form eines Imbisses eine Homepage unter einem kostenlosen Webhoster erstellt und veröffentlicht?

Was erwartet ihm dann, wenn es nicht zulässig ist und er es trotzdem macht?

Muss das Imbiss die Strafe bezahlen, falls es illegal ist?

Jedenfalls wollte das Imbiss keinen müden cent dafür ausgeben, um sich eine Homepage zu veröffentlichen.

Mfg
t.koelpin

Moin,
ist es zulässig, wenn ein Kleinunternehmen in Form eines
Imbisses eine Homepage unter einem kostenlosen Webhoster
erstellt und veröffentlicht?

Was sagt der Webhoster zu einer gewerblichen Nutzung?

Jedenfalls wollte das Imbiss keinen müden cent dafür ausgeben,
um sich eine Homepage zu veröffentlichen.

Na und?

Eins gilt:

WENN Homepage (gewerblich), dann unter Beachtung geltender Vorschriften (Impressum!). Aber es ist nirgends vorgeschrieben, das man dafür Geld ausgeben muss.

WENN Homepage (gewerblich), dann unter Beachtung geltender
Vorschriften (Impressum!).

Und selbstverständlich unter Beachhtung des Datenschutzes, die ich bei Gratishostern, zumal wenn nicht in der EU ansässig, für eher großzügig halte.

Aber es ist nirgends vorgeschrieben, das man dafür Geld ausgeben :muss.

Kosten kann es bei solch einem Angebot am Ende aber schon: Kunden.

Gruß

osmodius

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