Kostenlose Zugabe

Hallo wer-weiss-was-Kollegen !

Ich habe ein Versandgeschäft.
Den Hauptartikel verkaufe ich für 350,- DM.

Ist es legal, wenn ich im Newsletter XY folgendermaßen werbe:
„Für die Abonnenten des Newsletter XY gibts das Produkt für 350,- DM, und ich lege noch das Buch mit dem Titel HFTRSF vom Autor Huber drauf“.

Meine Bedenken sind wegen der Preisbindung bei Büchern, die ich ja eigentlich gar nicht umgehe.
Außerdem hörte ich letztens von so einer Art „Zugabengesetz“ - betrifft mich das ?

Wer kennst sich aus und sagt mir, was ich zu beachten habe ?

Schöne Grüße,

tom

Guten Tag Thomas,

sieh mal unter

http://transpatent.com/gesetze/zugabev.html

nach.

Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Gruss und schönes Wochenende
WALTER

Hallo Tom

ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber könnte sein, dass das unter die lächerliche Zugabeverordnung von 1918 fällt.
Diese Verordnung verbietet es eigentlich nur mehr anzubieten bzw. besser zu sein als die Konkurrenz. Finde ich schwachsinnig. Wenn es unter die Zugabeverordnung fällt und rauskommt, kostet das allerdings einige tausend DM

Wünsch dir noch alles gute
poi

Hallo wer-weiss-was-Kollegen !

Ich habe ein Versandgeschäft.
Den Hauptartikel verkaufe ich für 350,-
DM.

Ist es legal, wenn ich im Newsletter XY
folgendermaßen werbe:
„Für die Abonnenten des Newsletter XY
gibts das Produkt für 350,- DM, und ich
lege noch das Buch mit dem Titel HFTRSF
vom Autor Huber drauf“.

Meine Bedenken sind wegen der
Preisbindung bei Büchern, die ich ja
eigentlich gar nicht umgehe.
Außerdem hörte ich letztens von so einer
Art „Zugabengesetz“ - betrifft mich das ?

Wer kennst sich aus und sagt mir, was ich
zu beachten habe ?

Laut ZugabeVO ist es nicht erlaubt, zusätzlich zu einem beworbenen Produkt eine Zugabe als „Bonus“ zu geben, dessen Wert „nicht unerheblich“ ist. Im Falle eines Verstoßes, kann es sein, daß ein Mitbewerber, bzw. Konkurrent dieses anmahnt, und sich daraus negative Konsequenzen ergeben. Es wäre in dieser Frage ratsam, bei der örtlichen IHK nachzufragen. Die können den Fall besser bewerten und daher eine bessere Rechtsauskunft geben.