Hallo !!!
Ich habe vor ein kostenlosen Internetdienst anbieten. Muss ich dann auch diesen, als Gewerbe anmelden ? Wenn ja, dann was muss ich beim Finanzamt als Steuer angeben? Vieleicht kennt eine die Antworten, oder Links bzw. Literatur zu diesem Thema. Danke für Eure Hilfe.
Adrian
Hallo Adrian!
Ich habe vor ein kostenlosen :Internetdienst anbieten. Muss :ich dann auch diesen, als :Gewerbe anmelden?
Wenn Du Gewinn erzielen willst, mußt Du ein Gewerbe anmelden. Ohne Gewinnerzielungsabsicht ist es ein Hobby. Dann brauchst Du keine Gewerbeanmeldung.
Gruß
Wolfgang
Danke Wolfgang für Deine Hilfe.
Was ist aber mit Werbeannahmen ? z.B. mit solchen Diensten wie Google oder änlich …
Adrian
Hallo Adrian!
Was ist aber mit Werbeannahmen ? z.B. mit solchen Diensten wie
Google oder änlich …
Der Umstand, daß ein Dienst kostenlos zur Verfügung steht, schließt nicht aus, daß Geldverdienen Sinn und Zweck der Übung ist. Zum Beispiel Google wird mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Google verdient Geld. Ob aber tatsächlich Gewinn erzielt wird, ist für die Beurteilung, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht, nicht entscheidend. Die Zielsetzung zählt. So kommt es oft vor, daß Unternehmen statt Gewinn nur Kosten produzieren. Trotzdem liegt ein Gewerbe vor, weil die Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das Finanzamt wird bei einer Neugründung, die jahrelang keinen Gewinn erzielt, prüfen, ob es sich wirklich um ein Gewerbe handelt oder ob ein Hobby vorliegt. Diese Prüfung erfolgt ganz sicher, wenn über längere Zeit Vorsteuererstattungen fällig werden.
Sobald Du versuchst, Deinen Dienst durch Werbeeinnahmen zu finanzieren, wird die Tätigkeit auf ein Gewerbe hinaus laufen.
Gruß
Wolfgang
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Hallo Wolfgang!!!
Ich möchte mich nochmal bei Dir für Deine Hilfe und Deine Zeit herzlich bedanken.
Gruß
Adrian