Hallo,
eine Person holt sich einen Neuwagen. Rein für den fiktiven Fall, sagen wir mal, einen Opel.
Die Person kaufte aufgrund eines super Angebotes bei einem Opelhändler 200 KM weit weg ( Neuwagen ).
Der Wagen ist jetzt 4 Monate alt und hat ständig irgendwelche Mängel die in der Werkstatt behoben werden müssen. Teilweise steht das Auto dort auch mal 2 oder mehr Tage.
Beim letzten Defekt ( undichte Seitenscheibe ), dauerte die Reparatur 2 Tage. Die Person fragte nach einem Leihwagen in der Zeit ( man braucht ja schließlich ein Auto ). Die Werkstatt sagte, ja, ist möglich, kostet aber Geld. Die Person erwiderte ob es nicht normal sei das man einen KOSTENLOSEN Leihwagen bekommt, da die Mängel vom Hersteller aufgrund mangelnder Qualität bestehen.
Die Werkstatt sagte hierzu : Lediglich die Reparatur und Mangelbefreiung sei kostenlos. Anspruch auf ein kostenlosen Ersatz/Mietwagen hat man nicht.
In wie weit ist das so richtig ? Gibt es eine rechtliche Grundlage ?
Es kann doch nicht sein das man ständig ohne Auto ist und schauen muss wie man zur Arbeit, etc. kommt und Leihwagen andauernd bezahlen müsste !?
Die Werkstatt ist ein Opelhändler in der Nähe der Person.
MfG