Kostenloser rechtsrat

Guten Tag,

ich habe vor 1 jahr einen sog. freundschafts mobilfunkvertrag für meinen ex freund über meinen namen, meine adresse und meinem konto abgeschlossen. nun belaufen sich seine rechnungen, die er verursacht ( jedoch habe ich wie gesagt den vertrag mit meiner unterschrift und einzugsermächtigung) auf 1200 Euro. Ich habe ihn gebeten mir das geld zu überweisen, jedoch weigert er sich und er sagt ich hätte keinen anspruch darauf, weil es MEIN vertrag ist. ausserdem haben wir uns gemeinsam technik im wert von ca 900 Euro gekauft, die er nach unserer wohnungsauflösung einfach mitgenommen hat. habe ich ein recht auf die hälfte des geldes? es wäre wirklich nett, wenn mir jemand einen rat geben könnte, da diese handyrechnungen von meinem konto gehen und ich mittlerweile in die schulden-falle geraten bin. ich mache mir wirklich große gedanken, ob ich das geld, vorallem das der handyrechnungen einmal wieder sehen werde. hätte ich vor gericht erfolg, hat jemand schon ähnliches erlebt, ich freue mich auf antworten und bedanke mich schon einmal im vorraus. mfg Susi

Wurde dem Freund die Weiterbenutzung schriftlich untersagt? Wenn ja ist er in Höhe der aufgelaufenen Kost ungerechtfertigt bereichert. Auf den Wegfall der Bereicherung kann er sich nicht berufen, da er „bösgläubig“ ist. Durch die Trennung ist - juristisch ausgedrückt - die Geschäftsgrundlage weggefallen, die damals zu der Vereinbarung führte. Eine gerichtliche Geltendmachung ist in jedem Fall erfolgreich.

mfg

pb

guten tag, vielen dank für die antwort. nein, ihm wurde die benutzung nicht schriftlich untersagt, hat das auswirkungen? mfg

guten tag, vielen dank für die antwort. nein, ihm wurde die
benutzung nicht schriftlich untersagt, hat das auswirkungen?
mfg

Dann ist die Beweislage schwierig, deshalb sofort nachholen!

mfg