Kostenloses Handy-Angebot der Celeon GmbH, Bremen

Liebe LeserInnen diese Forumbeitrags,

bislang bin ich noch weitgehend verschont geblieben von Ärger mit meinen Mitmenschen. Leider scheint es so, als ob ich im Augenblick mit betrügerischer Handlungsweise von Geschäftsleuten konfrontiert bin und ich möchte mich daher an kompetente Ratgeber wenden, die ich hoffentlich in diesem Forum finden kann.

Im Februar 2003 habe ich mich für meine Frau und mich im Internet auf die Suche nach günstigen Angeboten für Handys inkl. Verträgen gemacht. Hierbei stieß ich auf eine Anzeige der celeon GmbH, Bremen, die auf den Internetseiten von www.schottenparadies.de erschien. In dem Angebot wurde folgendes Angebot gemacht: Wahl zwischen drei Handys (oder Auszahlung von Bargeld) mit jeweils zwei E-Plus-Verträgen zum garantierten Nulltarif. Es wurde hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Käufer keinerlei Kosten entstehen würden. Es gäbe keine „Mindestnutzung“ und keine „Grundgebühren“. Erklärt wurde dies durch die Provisionen, die der Händler für die beiden abgeschlossenen Verträge erhalten sollte. Dem Kunden sollten die Kosten für die Vertragsgrundgebühren vorab (!) ausgezahlt werden (480,- Euro). In dem Bestellformular wurden diese Punkte nochmals ausdrücklich ausgeführt und es wurde darauf verwiesen, dass die AGBs gelesen werden müssten. Dies tat ich und da sie mir sinnvoll erschienen, bestellte ich für meine Frau und mich jeweils eines dieser Handyangebote. Sowohl die Handys als auch die Vertragskarten erhielten wir, allerdings mit einer Verzögerung - 12.03. bzw. 28.04.2003. Mit den Lieferungen kam auch ein Schreiben, in dem wir darauf hingewiesen wurden, dass celeon aus „abrechnungsbedingten Gründen der Netzbetreiber“ gezwungen sei, die Erstattung von jeweils 480,- Euro in drei Raten per Scheck durchzuführen. Mit diesem Schreiben erhielten wir jeweils einen Scheck über 50,- Euro. Für die weiteren Schecks wurden die Zahlungsdaten 28.05. und 28.07. bzw. 22.04. und 04.06.2003 angegeben. Nachdem der zweite Scheck über 180,- Euro am 22.04. überfällig war, rief ich bei celeon an und erhielt einige Zeit darauf den Scheck zugesandt. Seitdem kam nun kein Scheck mehr an und auf meine Anrufe hin, wo denn die Schecks blieben, wurde mir zunächst zugesagt, dass die Schecks sofort losgeschickt würden. Schließlich erhielt ich am 23.07. ein Schreiben, in dem angegeben wurde: „leider wurde die celeon GmbH noch nicht seitens des Distributors vorprovisioniert. Sobald die Vorprovisionierung abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre Zahlung …“. Eine Woche später rief ich erneut bei celeon an und erkundigte mich nach näheren Informationen und insbesondere nach dem Zeitplan. Der Angestellte der Firma celeon ging darauf gar nicht ein, sondern wies mich unfreundlich darauf hin, dass ich erst 6 Rechnungen zu jedem Kartenvertrag vorlegen müsste, in denen ich die Nutzung (also einen Umsatz) der Karten nachweisen müsste. Dies ist natürlich nicht möglich, da ich z. B. die ersten Rechnungen von E-Plus bereits eintrafen, bevor celeon uns die Karten zugeschickt hatte. und die jeweiligen Zweitkarten erst vor ca. 2 Monaten in die Handys meines Schwagers und seiner Frau eingebaut wurden. Ich widersprach dieser Forderung daher auch und wies zudem darauf hin, dass eine derartige Bedingung (regelmäßige Nutzung der Karten) der Angabe in der Bestellung, „Keine Mindestnutzung“, entgegen stehe. Auf diesen Einwand hin verwies mich der Mitarbeiter darauf, dass die AGBs eine Klausel beinhalten würde, in der die regelmäßige Nutzung verlangt würde und ich den AGBs ja zugestimmt hatte. Ich war ziemlich überrascht und wollte das zunächst nachprüfen. Ich suchte die Homepage der celeon GmbH auf und öffnete die AGB-Seite. Wirklich stand hier nun eine Klausel, in der eine regelmäßige Nutzung der Karten als Voraussetzung der Subventionierung durch celeon genannt wurde. Dies stand zwar im krassen Gegensatz zu dem Angebotstext aber verunsicherte mich. Zum Glück hatte ich aber auch einen Ausdruck der AGBs vom Februar in meinen Unterlagen (neben Kopien der Bestellungen und der Angebotsseite …). In dieser fehlte die Klausel völlig. Als ich nun erneut bei celeon anrief und meine Verärgerung über diese Irreführung äußerte, teilte mir der Mitarbeiter mit, dass er noch nicht lange genug bei celeon sei und ich ihm die Kopie der alten AGBs zuschicken sollte. Ich meinte, dass das ein ungewöhnliches Anliegen sei, da doch eine Firma ihre AGBs und deren Änderungen selber dokumentieren müsste. Der Mitarbeiter bestand darauf und meinte, dass ich erst beweisen müsste, dass im Februar wirklich andere AGBs im Netz war. Inzwischen habe ich im Internet nachgeforscht und herausgefunden, dass es eine große Zahl von Beiträgen in verschiedenen Foren gibt, in denen Leute genau das gleiche Problem mit celeon schildern und insbesondere auch auf diesen plötzlichen „AGB-Wandel“ hinweisen. Alle warten auf die versprochenen Schecks … Am schlimmsten ist, dass auch aktuell Angebote der Firma celeon (www.celeon-gmbh.com) auf dem Internet zu finden sind, wo wieder für kostenlose Handys + Verträge geworben wird. Diesmal ist zwar die AGBs mit der Klausel versehen, aber dies steht, wie schon erwähnt, im Gegensatz zu dem Angebotstext. Es ist also damit zu rechnen, dass wieder Käufer in das Netz der celeon GmbH gehen werden …

Nun weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll. Sicherlich wäre ein Mahnverfahren sinnvoll. Aus einem Forumsbeitrag weiß ich aber, dass celeon Mahnungen ohne Angabe von Gründen zurückweißt. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und daher habe ich Angst davor, rechtliche Schritte einzuleiten. Am Ende ist celeon pleite oder der Geschäftsführer untergetaucht oder ich scheitere daran, dass ich zwar den Ausdruck der alten AGBs habe, aber natürlich nicht beweisen kann, dass diese AGBs wirklich von celeon im Februar auf dem Internet verbreitet wurde.

Also — was soll ich tun?

Erwartungsvoll,

Arnulf Materny

Sehr geehrter Prof. Dr. Materny,

Ihre Verärgerung kann ich verstehen.
Sicherlich können Sie einen gerichtl. Mahnbescheid http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnung.htm erlassen. Wird diesem widersprochen, können Sie Klage erheben.
Ich empfehle Ihnen, vor dieser Aktion sich beim zuständigen Amtsgericht (beim Firmensitz des Unternehmen (Eingetragen im Handelsregister unter 21367 in Bremen), in der Abt. Gesamtvollstreckung) zu erkundigen inwieweit ein Insolvenzverfashren läuft oder beantragt wurde.
Empfehlenswert ist natürlich auch E-Plus von den Machenschaften zu unterrichten, vielleicht erreiche Sie hier ein Kulanzerstattung.
Gleichfalls könnten Sie den Vertrag anfechten, da dieser unter falschen Vorraussetzungen abgeschlossen wurde.
Natürlich gelten für Sie die AGB welche beim Vertragsabschluss vorlagen.

Wenn Sie einen berechtigten Verdacht auf eine Straftat haben (Betrugsverdacht), sollten Sie Strafanzeige erstatten (hierbei entstehen keine Kosten).

Bei Bedarf unterstützen Sie sicherlich gern einen Verbraucherzentrale http://www.verbraucherzentrale.com in Ihrer Nähe.

Wie Sie bereits darlegten, sind Ihnen wohl nachfolgende Forenbeiträge beaknnt.
http://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/1944-47.html
http://www.chip.de/forum/thread.html?bwthreadid=399993
http://www.geizkragen.de/forum/ablauf_bei_kostenlose…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrter Herr Professor !

Des Herrn Joachims richtigen Ausführungen hinzufügend weise ich aber auf ein altes Sprichwort „Was nichts kostet, ist auch nichts“. Sie wissen, dass es einer gewissen Energie bedarf, eine Kugel eine schiefe Ebene hinaufrollen zu lassen. Und genauso ist es hier. Als Händler und Vertreiber jedweder Artikel brauche ich die Zuführung gewisser „Energie“ ( Maßeinheit € ) um mein Geschäft nicht die schiefe Ebene herunterdriften, vielmehr es mindestens auf der innehabenden Position einzuhalten oder gar in die Höhe anzuschieben. Soweit ist das Erwirtschaften von Gewinn ein Zweck eines jeden Geschäftes der freien Wirtschaft.

Behauptet also jemand, für viel viel weniger Energie seine Kugel bergauf zu schieben, als gleichgestellte Mitbewerber dies tun, muss er wohl selbiger Kugel anderweitig Energie zufügen. Sicher kommt diese noch fehlende Energie nicht als staatliche Subvention oder mildtätige Beihilfe des Malteserordens herbei.

Mit anderen Worten, lieber Herr Professor: Sie sind beschissen worden. Sie sollten sich einen Rechtsbeistand herbeischaffen; denn der freundlichen Worte haben Sie sich nunmehr oft genug bedient.

Mit freundlichem Gruß !

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrter Herr Geburtig,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Gerade eben habe ich ein Antwortfax der celeon GmbH erhalten, in dem festgestellt wurde, dass die Kopie der AGBs, die ich im Februar aus der Webseite gemacht hatte und celeon gestern zugeschickt hatte, keine Druckzeile enthielte (was stimmt, da ich den Text markiert und kopiert hatte) und daher ja auch gefälscht sein könnte - eine Unverschämtheit, da celeon natürlich genau weiß, dass der Text echt ist. Während dieses Fax eintraf schickte ich gerade selber ein Fax an celeon. Ich hatte nämlich die ganzen Seiten auch offline auf meinem Rechner liegen, da ich einem Freund das Angebot zuschicken wollte. Den Ausdruck der Webseite mit den AGBs, die das Datum 20. März 2003 direkt in der Homepage (neben dem Webzähler) beinhaltet, also beweist, dass auch noch fast einen Monat nach meiner Bestellung die alten AGBs gültig waren, hatte ich dem Fax beigelegt. Ich rief erneut bei celeon an und wies auf die Webseite hin, die der Mitarbeiter von celeon auch direkt dem Fax entnahm. Nachdem ich nun fragte, wann denn meine Schecks nun kommen würden, wiederholte er wie vom Tonband, ich müsse gemäß den AGBs zunächst sechs Rechnungen für jede Karte vorlegen, aus denen eine regelmäßige Nutzung der Karten hervorginge. Ich verwies erneut auf die Tatsache, dass mich nur die AGBs interessieren, die zu dem Zeitpunkt des Vertrages gültig waren. Wiederum die gleiche Antwort. Nun habe ich ein letztes Schreiben an celeon gefaxt und betrachte dies als Abschluss des friedlichen Vorgehens.

Ich werde mich auf Ihr Anraten hin wegen der Insolvenz erkundigen. Da ich sicher weiß, dass einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen wird, stellt sich mir die Frage, ob ich mich danach auf eine Klage einlassen kann. Der Knackpunkt sind die Kosten, da ich ja wohl einen Anwalt beauftragen muss und nicht sicher sein kann, ob celeon bei entsprechend hoher Verschuldung zahlen kann, auch wenn ich Recht bekomme.

Ich möchte auch gerne eine Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Wem muss ich diese zustellen und welche Form muss sie haben?

Nochmals herzlichen Dank!

MfG,

Arnulf Materny

Herr Meyer,

ich mag Ihren Vergleich, wohl weil ich Physiker bin und daher Ihre Beschreibung sehr gut nachvollziehen kann. Nun ist es aber so, dass meine Frau und ich bis Ende März ebenso ein Kostenlos-Angebot bereits genutzt hatten. Damals war das Handy, ein (kostenloser) E-Plus-Vertrag und ein 25 DM-Guthaben dabei. Es klappte hervorragend. Es war mir zudem einleuchtend, dass über die Vertragsprovisionen durchaus ein Handy sowie die Grundgebühren finanziert werden können.

Dass ich allerdings diesmal wohl einem Betrug aufgelaufen bin, realisiere ich mit zunehmender Deutlichkeit. Einen Rechtsbeistand würde ich mir sofort nehmen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte. Ich befürchte aber, dass celeon demnächst pleite sein wird oder der Geschäftsleiter sich vielleicht auf irgend einer Insel die Sonne auf den Bauch scheinen lässt, weit weg, um auf keinen Fall meinen Rechtsanwalt bezahlen zu müssen. Ich werde dennoch die Sache nicht auf sich beruhen lassen, da man so ein betrügerisches Verhalten nicht tolerieren darf und vielleicht auch andere Unbedarfte vor Schaden bewahren kann.

Mindestens werde ich in Kürze daran gehen, einen Anzeige zu erstatten. Das scheint mich ja wohl nichts zu kosten und wenn es genügend Leute tun - und ich weiß, dass es eine ganze Menge Leute gibt, die dafür in Frage kommen - so sollte das doch Auswirkung haben. Vielleicht kriege ich mein Geld nicht, aber celeon stellt auch keinen Schaden mehr an!? Freundliche Worte gibt es für celeon meinerseits sicher nicht mehr, es sei denn, es geschieht ein Wunder und die Schecks gehen doch noch bei mir ein…

Gruß,

Arnulf Materny

Bezüglich der Strafanzeige kann ich sagen, dass es wohl sehr viel einfacher gehen wird, als an das fehlende Geld zu kommen:

Einfach alle Unterlagen, die diese fragwürdige Firma betreffen, mit zur nächsten Polizeidienstelle (oder besser: Kripo, Abteilung für Wirtschaftskriminalität) nehmen, und dort den Ablauf mit allen Daten schildern.
Auf jeden Fall sämtliche Dateien, die sich in Ihrem Besitz befinden, ausdrucken (insbesondere die alten AGB´s) und mitnehmen.

Die Formulierung der Betrugsanzeige übernimmt der zuständige Polizei- oder Kripo-Beamte.

Einen Mahnbescheid würde ich trotzdem losschicken. Er unterbricht die Verjährungsfrist! Könnte bei evtl. Schadenersatzansprüchen -sofern die Zahlungsfähigkeit der Firma doch nicht erschöpft sein sollte- Ihrerseits wichtig werden.
Und: Vielleicht wird diesem ja seitens der Celeon GmbH nicht widersprochen. Die haben ja schließlich genug Stress mit ihren geprellten Kunden. Dann könnten Sie direkt den Gerichtsvollzieher losschicken.
In manchen Bundesländern geht´s sogar online. Einfach mal unter „Mahnbescheid“ googeln.

Viel Glück und viele Grüße,
hostrunner

Vielen Dank für die Hinweise.

Sowohl Mahnbescheid als auch Anzeige werden in Kürze - falls nicht noch ein Wunder geschieht - in Gang gesetzt.

Gruß,

Arnulf Materny