Liebe LeserInnen diese Forumbeitrags,
bislang bin ich noch weitgehend verschont geblieben von Ärger mit meinen Mitmenschen. Leider scheint es so, als ob ich im Augenblick mit betrügerischer Handlungsweise von Geschäftsleuten konfrontiert bin und ich möchte mich daher an kompetente Ratgeber wenden, die ich hoffentlich in diesem Forum finden kann.
Im Februar 2003 habe ich mich für meine Frau und mich im Internet auf die Suche nach günstigen Angeboten für Handys inkl. Verträgen gemacht. Hierbei stieß ich auf eine Anzeige der celeon GmbH, Bremen, die auf den Internetseiten von www.schottenparadies.de erschien. In dem Angebot wurde folgendes Angebot gemacht: Wahl zwischen drei Handys (oder Auszahlung von Bargeld) mit jeweils zwei E-Plus-Verträgen zum garantierten Nulltarif. Es wurde hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Käufer keinerlei Kosten entstehen würden. Es gäbe keine „Mindestnutzung“ und keine „Grundgebühren“. Erklärt wurde dies durch die Provisionen, die der Händler für die beiden abgeschlossenen Verträge erhalten sollte. Dem Kunden sollten die Kosten für die Vertragsgrundgebühren vorab (!) ausgezahlt werden (480,- Euro). In dem Bestellformular wurden diese Punkte nochmals ausdrücklich ausgeführt und es wurde darauf verwiesen, dass die AGBs gelesen werden müssten. Dies tat ich und da sie mir sinnvoll erschienen, bestellte ich für meine Frau und mich jeweils eines dieser Handyangebote. Sowohl die Handys als auch die Vertragskarten erhielten wir, allerdings mit einer Verzögerung - 12.03. bzw. 28.04.2003. Mit den Lieferungen kam auch ein Schreiben, in dem wir darauf hingewiesen wurden, dass celeon aus „abrechnungsbedingten Gründen der Netzbetreiber“ gezwungen sei, die Erstattung von jeweils 480,- Euro in drei Raten per Scheck durchzuführen. Mit diesem Schreiben erhielten wir jeweils einen Scheck über 50,- Euro. Für die weiteren Schecks wurden die Zahlungsdaten 28.05. und 28.07. bzw. 22.04. und 04.06.2003 angegeben. Nachdem der zweite Scheck über 180,- Euro am 22.04. überfällig war, rief ich bei celeon an und erhielt einige Zeit darauf den Scheck zugesandt. Seitdem kam nun kein Scheck mehr an und auf meine Anrufe hin, wo denn die Schecks blieben, wurde mir zunächst zugesagt, dass die Schecks sofort losgeschickt würden. Schließlich erhielt ich am 23.07. ein Schreiben, in dem angegeben wurde: „leider wurde die celeon GmbH noch nicht seitens des Distributors vorprovisioniert. Sobald die Vorprovisionierung abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre Zahlung …“. Eine Woche später rief ich erneut bei celeon an und erkundigte mich nach näheren Informationen und insbesondere nach dem Zeitplan. Der Angestellte der Firma celeon ging darauf gar nicht ein, sondern wies mich unfreundlich darauf hin, dass ich erst 6 Rechnungen zu jedem Kartenvertrag vorlegen müsste, in denen ich die Nutzung (also einen Umsatz) der Karten nachweisen müsste. Dies ist natürlich nicht möglich, da ich z. B. die ersten Rechnungen von E-Plus bereits eintrafen, bevor celeon uns die Karten zugeschickt hatte. und die jeweiligen Zweitkarten erst vor ca. 2 Monaten in die Handys meines Schwagers und seiner Frau eingebaut wurden. Ich widersprach dieser Forderung daher auch und wies zudem darauf hin, dass eine derartige Bedingung (regelmäßige Nutzung der Karten) der Angabe in der Bestellung, „Keine Mindestnutzung“, entgegen stehe. Auf diesen Einwand hin verwies mich der Mitarbeiter darauf, dass die AGBs eine Klausel beinhalten würde, in der die regelmäßige Nutzung verlangt würde und ich den AGBs ja zugestimmt hatte. Ich war ziemlich überrascht und wollte das zunächst nachprüfen. Ich suchte die Homepage der celeon GmbH auf und öffnete die AGB-Seite. Wirklich stand hier nun eine Klausel, in der eine regelmäßige Nutzung der Karten als Voraussetzung der Subventionierung durch celeon genannt wurde. Dies stand zwar im krassen Gegensatz zu dem Angebotstext aber verunsicherte mich. Zum Glück hatte ich aber auch einen Ausdruck der AGBs vom Februar in meinen Unterlagen (neben Kopien der Bestellungen und der Angebotsseite …). In dieser fehlte die Klausel völlig. Als ich nun erneut bei celeon anrief und meine Verärgerung über diese Irreführung äußerte, teilte mir der Mitarbeiter mit, dass er noch nicht lange genug bei celeon sei und ich ihm die Kopie der alten AGBs zuschicken sollte. Ich meinte, dass das ein ungewöhnliches Anliegen sei, da doch eine Firma ihre AGBs und deren Änderungen selber dokumentieren müsste. Der Mitarbeiter bestand darauf und meinte, dass ich erst beweisen müsste, dass im Februar wirklich andere AGBs im Netz war. Inzwischen habe ich im Internet nachgeforscht und herausgefunden, dass es eine große Zahl von Beiträgen in verschiedenen Foren gibt, in denen Leute genau das gleiche Problem mit celeon schildern und insbesondere auch auf diesen plötzlichen „AGB-Wandel“ hinweisen. Alle warten auf die versprochenen Schecks … Am schlimmsten ist, dass auch aktuell Angebote der Firma celeon (www.celeon-gmbh.com) auf dem Internet zu finden sind, wo wieder für kostenlose Handys + Verträge geworben wird. Diesmal ist zwar die AGBs mit der Klausel versehen, aber dies steht, wie schon erwähnt, im Gegensatz zu dem Angebotstext. Es ist also damit zu rechnen, dass wieder Käufer in das Netz der celeon GmbH gehen werden …
Nun weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll. Sicherlich wäre ein Mahnverfahren sinnvoll. Aus einem Forumsbeitrag weiß ich aber, dass celeon Mahnungen ohne Angabe von Gründen zurückweißt. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und daher habe ich Angst davor, rechtliche Schritte einzuleiten. Am Ende ist celeon pleite oder der Geschäftsführer untergetaucht oder ich scheitere daran, dass ich zwar den Ausdruck der alten AGBs habe, aber natürlich nicht beweisen kann, dass diese AGBs wirklich von celeon im Februar auf dem Internet verbreitet wurde.
Also — was soll ich tun?
Erwartungsvoll,
Arnulf Materny