'Kostenloses' Handy

Anbieter werben oft mit dem Angebot eines Handys zum Preis für 1 €.
Sie vergessen aber dann ebenso oft, den Kunden darauf hinzuweisen, dass er, obwohl er laut Rechnung Eigentümer geworden ist, das Handy über einen um 5 oder 10 € höheren Monats-Tarif über die gesamte Vertragslaufzeit nochmals bezahlen muß.
In einem Beispielfall wurde so ein Handy, das im Online-Handel um die 75 € kostet, mit 241 € bezahlt.
Ist dieses Verfahren zulässig?
Rainer H. Grassl.

hallo.

Anbieter werben oft mit dem Angebot eines Handys zum Preis für
1 €.

in der regel werben sie mit dem angebot eines handy inklusive eines vertrags über telekommunikationsdienstleistungen.
deswegen gibt’s das handy auch nie für „1 €“, sondern immer nur für „1 €*“.

Sie vergessen aber dann ebenso oft, den Kunden darauf
hinzuweisen, dass er, obwohl er laut Rechnung Eigentümer
geworden ist, das Handy über einen um 5 oder 10 € höheren
Monats-Tarif über die gesamte Vertragslaufzeit nochmals
bezahlen muß.

das handy kostet 1 euro. daß diese offensichtliche subvention über höhere tarife mit entsprechender vertragslaufzeit wieder „reingeholt“ werden soll, kann sich der kunde mit gesundem menschenverstand selbst zusammenreimen.

In einem Beispielfall wurde so ein Handy, das im Online-Handel
um die 75 € kostet, mit 241 € bezahlt.

wobei die bedingungen bei vertragsabschluß in der regel klar formuliert sind.

Ist dieses Verfahren zulässig?

wenn für den kunden ersichtlich ist, welche laufenden kosten auf ihn zukommen, wenn er den vertrag unterschreibt: ja.

gruß

michael