Hallo,
angenommen, eine Person hat Wohnrecht in einem Haus. Dieses Wohnrecht wurde testamentarisch verfügt, die Eintragung ins Grundbuch kann von der Person jederzeit verlangt werden (wurde aber nie verlangt, ergo ist es nicht eingetragen, besteht nur per Verfügung im Testament). Die Person hat jetzt von ihrem gerichtlichen Betreuer ausrichten lassen, ob seitens des Eigentümers Interesse an eigener Nutzung oder Verkauf besteht, da die Person weg ziehen möchte.
Frage ist, was hat es mit der Frage auf sich, ob der Eigentümer das Haus selbst nutzen oder verkaufen möchte auf sich? Es erweckt den Eindruck einer dem Fragesteller unbekannten Bedingung zur Aufgabe des Wohnrechts.
Zweite Frage: wie kann das Wohnrecht aufheben werden? Bisherige Recherche ergab, der Verzicht reicht aus, vollständig gelöscht ist es jedoch erst mit Löschung aus dem Grundbuch. Jedoch stellt sich die Frage, wie es aussieht, wenn es sich nur um eine testamentarische Verfügung handelt? Weiterhin ist hier noch die Frage nach dem konkreten Schritten, wie das erfolgt, zb ob ein Notar nötig ist oder wie das von statten geht.