Bei einem monatlichen Eingang von 1250 Euro ist das Konto bei der Postbank kostenlos, Bareinzahlungen werden dabei nicht berücksichtigt, heißt es. Wie ist das aber mit einer Überweisung auf das eigene Konto, z.B. des Differenzbetrages vom Zweitkonto, um auf die erforderlichen 1250 Euro zu kommen? Hilft das, die Konfoführungsgebühren einzusparen?
Kaum.
Gerade das ist nämlich mit den Bareinzahlungen gemeint. Soviel ich weiß gibt es einen Einzahlungsschlüssel, anhand dessen die Bank feststellt, dass es sich um Gehaltszahlungen handelt. Und dieses ist für die Postbank wohl entscheidend.
Evtl. kannst Du ja mit der Hotline reden. Die können das dann auch entscheiden.
Viele Grüße
Peter
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Hi,
Gerade das ist nämlich mit den Bareinzahlungen gemeint. Soviel
ich weiß gibt es einen Einzahlungsschlüssel, anhand dessen die
Bank feststellt, dass es sich um Gehaltszahlungen handelt.
das hab ich neulich schon mal irgendwo gelesen und fand es schon damals sehr falsch. Es gibt eine einheitliche Textziffer für Gutschriften aus Überweisungen und die lautet - wenn ich mich an meine Azubizeit recht erinnere - 51. Mehr Informationen gibbets nicht, es sei denn, die empfangende Bank scannt die Verwendungszwecke, was aber technisch und datenschutzrechtlich nicht drin sein dürfte.
Ich hab auch schon an anderen Stellen gelesen, daß sich die Postbank mit einer Abhebung/Einzahlung täuschen läßt. Das bringt mich auf den gedanken, daß die einfach nur die Habenseite des Kontos addieren und prüfen, ob die Summe über dem geforderten Eingangsbetrag liegt, zumal die Postbank selber nur von einem Geldeingang von > 1000 Euro spricht.
Gruß,
Christian
das hab ich neulich schon mal irgendwo gelesen und fand es
schon damals sehr falsch. Es gibt eine einheitliche Textziffer
für Gutschriften aus Überweisungen und die lautet - wenn ich
mich an meine Azubizeit recht erinnere - 51. Mehr
Informationen gibbets nicht, es sei denn, die empfangende Bank
scannt die Verwendungszwecke, was aber technisch und
datenschutzrechtlich nicht drin sein dürfte.
Hallo Christian,
hier liegst du m.E. zum ersten Mal richtig falsch.
Eine Lohn und Gehaltsgutschrift wird von der Bank durchaus erkannt, wenn sie mit dem richtigen DTA Schlüssel kommt. Der lautet 53. Der für VL 54.
Die Bank erkennt also maschinell einen Gehaltseingang.
Gruß Ivo
Hi Ivo,
hier liegst du m.E. zum ersten Mal richtig falsch.
naja, wenn es denn eine Premiere ist, bin über die Quote in der Vergangenheit schon zufrieden 
Eine Lohn und Gehaltsgutschrift wird von der Bank durchaus
erkannt, wenn sie mit dem richtigen DTA Schlüssel kommt. Der
lautet 53. Der für VL 54.
Da bleibe ich gespannt. Derzeit bekomme ich mein Gehalt per Tz. 51, allerdings bleibt das auch im Haus. Ab 1.12. weiß ich mehr, denn ab dann geht das Geld bei einer Bank ungleich Arbeitgeber ein.
Die Bank erkennt also maschinell einen Gehaltseingang.
Zumindest die Postbank scheint das nach allem, was ich gelesen habe, egal zu sein.
Aber dennoch danke für die Aufklärung. So es denn so sein wird, habe ich wieder was gelernt, und das ist ja das entscheidende hier (und eben nicht das schnöde Recht haben).
Gruß,
Christian