Kostenloses 'Probearbeiten' = Ausnutzung?

Liebe Leute,
angenommen, jemand bewirbt sich um einen Job als Verkäuferin. Mit der Person wird vereinbart, dass sie probearbeiten soll - und zwar drei Tage lang, jeweils acht Stunden, also Vollzeit. (Versicherungsschutz über die Arge).
Die Person soll also drei Tage lang umsonst arbeiten, bevor sie überhaupt erfährt, ob sie eingestellt wird - ist das zulässig und üblich?
Grüße, Susanne

Hallo,

Mit der Person wird vereinbart, dass sie probearbeiten soll -
und zwar drei Tage lang, jeweils acht Stunden, also Vollzeit.
(Versicherungsschutz über die Arge).
Die Person soll also drei Tage lang umsonst arbeiten, bevor
sie überhaupt erfährt, ob sie eingestellt wird - ist das
zulässig und üblich?

zulässig: Ja, üblich nicht unbedingt. Das machen eigentlich nur Firmen, deren Führungspersonal nicht in der Lage ist ein vernünftiges Auswahlverfahren durchzuführen. Andere Firmen könne auch ohne dieses unseriöse Mittel Personal rekrutieren. Ich würde mich nicht auf Probearbeiten einlassen. Wenn die Firma sich ein Bild über den Bewerber machen will, gibt es andere, weitaus bessere Methoden.

Gruß

S.J.

Hallo,

es ist zulässig und auch nicht ganz unüblich, insbesondere dann wenn es um unqualifizierte Arbeitskräfte geht, deren Qualifikation anhand der üblichen Unterlagen schwer „greifbar“ ist. D.h. wenn Du eine spezifische Ausbildung hast, und drei ordentliche Zeugnisse einschlägiger Arbeitsstellen mitbringst und nur deshalb auf Jobsuche bist, weil Du dich verbessern willst oder der letzte AG pleite gegangen ist, wäre eine Probearbeit eher ungewöhnlich. Kommst Du als Langzeitarbeitslose ohne jegliche Ausbildung mit unregelmäßigen Aushilfsjobs mal hier mal da und willst erstmals als Verkäuferin arbeiten, kann die angebotene Probearbeit sogar eine große Chance sein, weil Du so an einen Job herankommst, an den Du anhand der üblichen Kriterien nicht herangekommen wärst.

BTW: In höheren Gehaltsklassen und bei Freiberuflern ist es vollkommen normal, dass sich Jobs über erste Kontakte und kleinere Gefälligkeiten, Arbeitsproben, … ergeben, bei denen ganz selbstverständlich nicht danach gefragt wird, ob man die bezahlt bekommt. Mal funktioniert es, mal funktioniert es nicht. Jeder muss da selbst entscheiden, was er als Chance, und was als Ausbeutung betrachtet.

Gruß vom Wiz

Hallo,

vernünftiges Auswahlverfahren

Jetzt hast Du mich neugierig gemacht. Was wäre denn z.B. ein „vernünftiges Auswahlverfahren“ wenn man z.B ein kleiner familiärer Betrieb ist, oder sagen wir mal ein Selbstständiger mit 3 Angestellten, also ohne „Fach-Personaler“. Ich frage das ganz im Ernst.

Wenn die Firma sich ein Bild über den Bewerber machen
will, gibt es andere, weitaus bessere Methoden.

Welche denn z.B. für Personen die eigentlich sehr selten neues Personal einstellen, weil die Firma sehr klein ist. Gibt es dazu Tips für Laien, ohne viel Geld zu bezahlen? Ich meine, ein bischen darfs ruhig kosten, aber nicht 2 oder 3 Gehälter, ohne das man weiss, ob die Person auch wirklich etwas für die Firma ist …

Grüße
Jasmin

1 „Gefällt mir“

also ich weiss nicht was dagegen spricht - die bezüge erhält man ja in der zeit weiter und falls die firma etwas weiter weg sein sollte auch fahrgeld.

der bewerber kann sich ja selbst auch ein bild machen und anschliessend entscheiden ob er überhaupt in dieser firma arbeiten möchte. es muss ja beiden seiten gefallen und nciht nur dem arbeitgeber.

ich gebe zu,d ass man als arbeitsloser eher etwas unter druck steht eine neue stelle anzunehmen, aber doch auch nicht um jeden preis, oder?

gruss
paragraphenmaus

Hallo.

zulässig: Ja, üblich nicht unbedingt. Das machen eigentlich
nur Firmen, deren Führungspersonal nicht in der Lage ist ein
vernünftiges Auswahlverfahren durchzuführen. Andere Firmen
könne auch ohne dieses unseriöse Mittel Personal rekrutieren.
Ich würde mich nicht auf Probearbeiten einlassen. Wenn die
Firma sich ein Bild über den Bewerber machen will, gibt es
andere, weitaus bessere Methoden.

Bei uns ist es tatsächlich üblich, auch bei etwas qualifizierteren Stellen im kaufmännischen Bereich. 3 Tage finde ich ein bißchen lang, uns genügt in der Regel ein halber bis maximal ein ganzer Tag.

Du übersiehst, dass dieses „Probearbeiten“ ja nicht nur für den AG sinnvoll ist, sondern auch für den Arbeitnehmer. Ich kann dem nämlich im stillen Vorstellungs-Kämmerlein viel erzählen, über den Job, die Kollegen, das Klima usw. und in Wahrheit ist alles ganz anders.

Wenn er sich mal einen Tag in die Abteilung reinsetzt, sich mit den Kollegen beschnuppert und mal einen Arbeitstag im Ablauf kennenlernen darf, gewinnt auch der Bewerber wichtige Erkenntnisse, die ihm bei der Entscheidung für oder gegen einen Job helfen dürften. Bisher waren alle meine Bewerber von der Idee sehr angetan und haben es gerne wahrgenommen.

Ein „Ausnutzen“ kann ich hier nicht feststellen, der Bewerber nimmt ja den Mitarbeitern kaum Arbeit ab, verursacht eher welche, da man sich mit ihm beschäftigt, zeigt, erklärt usw. und das alles mit offenem Ergebnis.

Gruß, Inli

Hi,
ich verstehe deine Entrüstung nicht ganz.
Es kommt darauf an was man in den drei Tagen macht.
Wenn man da in allen Bereichen die später zur Tätigkeit gehören vorbeikommt ist das doch für beide Seiten gut zum Kennenlernen.

Von Ausnutzung kann man da nicht reden, da man ja dann eher die vorhandenen Mitarbeiter von der Arbeit abhält.

Bei haufenweise großen Firmen müssen die angehenden Möchtegernazubis erstmal einen oder sogar 3 Monate lang Praktikum machen ohne großartig was dafür zu bekommen.

Wenn man da als 3-Tages Packhilfe eingesetzt wird kann man ja nach einem Tag sagen, daß es reicht.

Gruß
Nick