Kostenloses Probearbeiten

Hallo zusammen,

angenommen ein Arbeitssuchender erhält Freitags einen Anruf und soll sich zwei Stunden später bei einer Firma vorstellen.

In diesem Gespräch stellt sich heraus, dass in dieser Firma gerade eine
Auftragsflut herrscht. Diese Aufträge müssen bis Ende März eingegeben sein, da dann eine Preiserhöhung erfolgt.

Sodele, dem Arbeitssuchenden wird nun gesagt, er solle am nächsten Montag zum Probearbeiten erscheinen. Für 6 Wochen, nur Auftragseingabe, min. 42,5 h/Woche.

Da dies alles sehr kurzfristig erfolgt ist, hatte der Arbeitssuchende
keine Gelegenheit mehr, dies mit seinem Sachbearbeiter beim AA zu besprechen.

Ist so eine lange Probezeit ok?
Oder grenzt das an Ausbeutung?
Es gibt ja keine Gewähr, dass nach dieser Zeit auch eine
Festanstellung erfolgt und 6 Wochen für lau arbeiten ist lang.

Viele Grüsse
Merit

Ist so eine lange Probezeit ok?

Eine Probezeit kann bis sechs Monate dauern, § 622 III BGB.

Oder grenzt das an Ausbeutung?

Ansichtssache :wink:

Es gibt ja keine Gewähr, dass nach dieser Zeit auch eine
Festanstellung erfolgt und 6 Wochen für lau arbeiten ist lang.

Probezeit heißt doch nicht, dass du für lau arbeiten musst. Im Zweifel gilt die Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist, § 612 I, II BGB.

Levay

Ist so eine lange Probezeit ok?

Eine Probezeit kann bis sechs Monate dauern, § 622 III BGB.

Ergänzung:

es kommt kein Arbeitsvertrag zustande, der Arbeitssuchende
kann innerhalb dieser 6 Wochen nach belieben heimgeschickt
werden, auch nach diesen 6 Wochen ist kein Anspruch auf
einen Vertrag da.

Es ist auch nichts mit dem Arbeitsamt abgesprochen, das
war in der kürze der Zeit nicht möglich.

Grüsse
Merit

Hallo Merit, das Wesentliche hat Levay schon geschrieben. Interessant wirds, wenn man von der AA zufällig in der Zeit so ein „Ich-möchte-mit-Ihnen-über-Ihre-berufliche-Zukunft-reden“-Schreiben bekommt und dann als Begründung, dass man da nicht erscheinen kann angibt, dass man ja schon seit 4-5 Wochen volle Pulle in ner Firma am Probearbeiten ist.

MfG

es kommt kein Arbeitsvertrag zustande,

Da bin ich anderer Meinung.

Doch, es kommt sehr wohl ein Arbeitsvertrag zustande. Wenn A und B vereinbaren, dass B für A arbeiten soll, ist das ein Dienstvertrag (§ 611 BGB); wenn dabei aus den Umständen (nicht unbedingt aus dem Vertrag) folgt, dass es sich beim Dienstleistenden um einen Arbeitnehmer handelt, dann ist es ein Arbeitsvertrag.

Vertrag ist nicht immer nur, wenn jemand was unterschreibt.

Levay

es kommt kein Arbeitsvertrag zustande,

Da bin ich anderer Meinung.

Es gibt nichts schriftliches, der Arbeitslose ist weiterhin
beim Arbeitsamt gemeldet. Von dort wurde auch die Stelle
angeboten, jedoch war da noch nicht von einer Probearbeit
die Rede.
Das Arbeitsamt weiss also nichts davon, dazu war die Zeit
zu knapp

Es gibt nichts schriftliches, der Arbeitslose ist weiterhin
beim Arbeitsamt gemeldet.

Nirgendwo steht geschrieben, dass nur ein Stück Papier ein Vertrag ist!

Levay

Nochmal Hallo,

vielleicht habe ich mich ja falsch oder ungenau ausgedrückt.
Ich möchte nicht Wissen ob da evtl. mündlich ein Arbeitsvertrag
zustande gekommen ist und welche juristischen Hintertürchen es
da geben könnte.

Es handelt sich hier nicht um eine Anstellung mit einer gewöhnlichen
Probezeit wie es üblich ist.
Es handelt sich um eine kostenloses Schnupperarbeiten für 6 Wochen
ganztags. Ohne irgendwelche Ansprüche von Seiten des Arbeitnehmers.
Der ist in der Zeit weiter beim AA als Arbeitssuchend gemeldet.
Solch ein Probearbeiten ist wohl auch nicht unüblich, besteht jedoch
in der Regel wohl nur aus wenigen Tagen bis zu einer Woche.

Und da der Sachbearbeiter im AA ja auchmal ins Wochenende geht
wollte ich nur wissen, ob jemand da Erfahrungen hat, ob 6 Wochen
vom AA so einfach genehmigt werden. Das ist ja schon mehr als eine
Testphase ob man zusammen passt.

Viele Grüsse

Hallo!

Nirgendwo steht geschrieben, dass nur ein Stück Papier ein
Vertrag ist!

Eben…und ich beginne mich zu fragen, ob man nicht, wenn man Arbeitssuchend gemeldet ist, auch tatsächlich zur Verfügung stehen muss. Das tut man aber wohl nicht, wenn man einen derartigen Vertrag abschließt. Aber das ist nur spekulativ, es ist mir zu spät, um nach Normen zu suchen :wink:
Etwas ganz anderes ist die Frage, ob man sich überhaupt auf solche Spielchen einlassen und ohne Bezahlung arbeiten sollte. Ich persönlich denke, dass es keine Arbeit gibt, die nicht ihr Geld wert ist. Probearbeiten ist ja sicherlich eine gute Idee, um einmal grundsätzlich zu sehen, ob jemand in einen Betrieb passt oder nicht, aber sechs Wochen oder länger halte ich für seltsam und ich würde mich nicht wundern, wenn nach den sechs Wochen außer einem feuchten Händedruck nichts bleibt.

Gruß,

Florian.

Es handelt sich jedenfalls eher indirekt um eine arbeitsrechtliche Frage. Ich glaube, im Brett Ämter & Behörden bist du besser aufgehoben.

Levay

Nun doch mal mit Norm
Hallo!

Es handelt sich um eine kostenloses Schnupperarbeiten für 6
Wochen
ganztags.

Was ich für unseriös halte.

Der ist in der Zeit weiter beim AA als Arbeitssuchend
gemeldet.

Die Person ist aber in dieser Zeit nicht Arbeitslos. Sie ist eventuell ohne Einkommen, allerdings folgt aus § 119 SGB III, dass eine Person, die mehr als fünfzehn Stunden die Woche arbeitet, nicht erwerbslos ist. Von Verdient oder Einkommen steht da nichts, dass eine Erwerbstätigkeit auch nicht entgeltlich sein muss, folgt aus den Vorschriften zur Beschäftigung im SGB IV.
Auch wer kein Geld bekommt ist Beschäftigt.

Und da der Sachbearbeiter im AA ja auchmal ins Wochenende geht
wollte ich nur wissen, ob jemand da Erfahrungen hat, ob 6
Wochen
vom AA so einfach genehmigt werden.

Das wird Dir verbindlich nur der Sachbearbeiter sagen können. Ohne Rücksprache würde ich das allerdings nicht machen, weil dann eben aus den dargelegten Gründen keine Erwerbslosigkeit mehr vorliegt und wohl Leistungen zu Unrecht bezogen werden würden.

Gruß,

Florian.

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So sehe ich das auch und dahzuhin ist anzumerken, dass ich ohne SCHRIFTLICHES I.O. vom Amt gar nichts machen würde. Die mündliche Aussage von AA Mitarbeitern sind nämlich gar nichts wert.

Gruss Ivo

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Hi,

Der AN kann vor dem Arbeitsgericht den Lohn einklagen.
Der AN sollte vorher mit Anzeige beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung drohen. Dann zahlt er freiwillig.

nicki

Hallo!

Der AN kann vor dem Arbeitsgericht den Lohn einklagen.
Der AN sollte vorher mit Anzeige beim Finanzamt wegen
Steuerhinterziehung drohen. Dann zahlt er freiwillig.

Es ging doch nicht um die Frage, ob man da irgendwelche Zahlungen beanspruchen kann, sondern ob das mit dem Arbeitsamt klar gehen würde. Es hilft im Übrigen auch nicht weiter, Menschen zu raten, wie sie sich am sichersten strafbar machen. Mit einer Anzeige drohen, um Geld zu bekommen, schreit nach Erpressung oder zumindest Nötigung.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Es handelt sich um eine kostenloses Schnupperarbeiten für 6
Wochen ganztags.

das sieht in höchstem Maße unseriös aus.

Ohne irgendwelche Ansprüche von Seiten des Arbeitnehmers.

Ich nehme an, daß der AN sehr wohl Ansprüche hat, auch wenn der
AG diese nicht anerkennen will.

Solch ein Probearbeiten ist wohl auch nicht unüblich, besteht
jedoch in der Regel wohl nur aus wenigen Tagen bis zu einer Woche.

Habe ich noch nirgendwo erlebt, daß ein AN auf Probe eingestellt
wird, sofort eine Arbeit ausführt und dafür gar nix bekommt.
Sowas geht nur in einem Verein, der Uneigennützig arbeitet.

Probezeit heißt nur, daß der An evtl. für verringerten Lohn
arbeitet und der AG bis zum Ende der Probezeit (bis 6 Monate)
keine Verpflichtung hat den AN weiter anzustellen.

Und da der Sachbearbeiter im AA ja auchmal ins Wochenende geht
wollte ich nur wissen, ob jemand da Erfahrungen hat, ob 6
Wochen vom AA so einfach genehmigt werden.
Das ist ja schon mehr als eine Testphase ob man zusammen passt.

Ja, das ist eher Ausnutzung der Notlage für AN.
Auf sowas sollte sich niemand einlassen.
Gruß Uwi

Hi!

Da dies alles sehr kurzfristig erfolgt ist, hatte der
Arbeitssuchende
keine Gelegenheit mehr, dies mit seinem Sachbearbeiter beim AA
zu besprechen.

Wenn der Arbeit-Suchende als solcher beim Arbeitsamt gemeldet ist, dann sollte ein Anruf beim Arbeitsamt reichen (zumindest hier in Duisburg, Oberhausen, Essen, Kreis Wesel ist das kein Problem). Die schicken dann so ein Formular an den Arbeitgeber (irgend was mit betrieblicher Trainingsmaßnahme). Für diese dort bescheinigte Zeit bekommt man vom Arbeitsamt Geld und alles ist gut.

Allerdings kenne ich diese Teile nur bis zu einer Dauer von 2 Wochen!!!
Wir vereinbaren schon mal eine Woche Probearbeit, länger halten wir für unseriös (Wenn die Leute dann angestellt werden, bekommen sie in der Regel bei der ersten Abrechnung eine Sonderprämie, weil sie ja kostenlos eine Woche…)

Ist so eine lange Probezeit ok?

Keine Ahnung, ob eine solch lange Zeit unbezahlter Probearbeit noch „OK“ ist!!

Oder grenzt das an Ausbeutung?

Nein! Meiner Meinung ist diese Grenze längst überschritten!

Es gibt ja keine Gewähr, dass nach dieser Zeit auch eine
Festanstellung erfolgt und 6 Wochen für lau arbeiten ist lang.

DANACH kannst Du immer noch rechtliche Schritte einleiten…

LG
Guido

Ausbeutung/Verarsche/Ärger mit dem Amt
Hallo Merit,

für gewöhnlich schimpft sich soetwas Praktikum und geht zwei - drei Wochen. Zwei Wochen werden vom Amt genehmigt, du solltest Dich da ruck zuck melden, da du momentan schwarz arbeitest und ohne versicherung, diese versicherung übernimmt nämlich das AA, wie in nem anderen Beitrag schon erwähnt, schicken die ein Fax an Arbeitgeber und er füllts aus und schickt es zurück. Das es komplett unbezahlt ist, ist nichts mehr neues mittlerweile, habe den Spass auch schon gemacht. Allerdings kommt es nun drauf an wie nett dein Berater vom Amt ist und wie lange du schon arbeitslos bist, wie darauf reagiert wird.

vielen Dank allen