Liebe/-r Experte/-in,
kann mir jemand sagen, ob man das Beiblatt bezahlen muss, wenn man Leistungen nach §75 Abs3 SGB II bezieht.Im SchwbRecht ist sie wo inbegriffen. Vielleicht über Kapitel 3+4 SGB XII beschrieben?
kann mir jemand den rechtsweg transparent machen?
LG
su
Hallo,
kannst Du mal Deine Anfrage auf Richtigkeit überprüfen ?
In § 75 SGB II ist nirgendwo die Rede von einem Beiblatt
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__75.html
&Tschüß
Wolfgang
Nein, die Frage sind für mich böhische Dörfer.
LG
HW
Hi,
also ein kostenloses Beiblatt erhälst du nur wenn du Sozialhilfe-Empfänger bis oder ab einem GdB von 80 bzw ein a.G. im Ausweis stehen hast
Hallo,
tut mir Leid. Keine Ahnung.
Frage mal bei der Fürsorgestelle oder dem Integrationsamt nach. Die wissen das mit Sicherheit.
Schönen Gruß
Uwe H.
Hallo S.U.,
ich kann dir da nicht weiterhelfen. Leider. Normalerweise sollte dir das Amt deine Frage ausreichend beantworten können, denn dafür sind die ja schließlich mit zuständig.
Alles Gute
MfG DDWAE